Krankheit / Verhinderung bei Kursbeginn
Verhinderung bei Kursbeginn:
Setzt die Modulbeschreibung den Nachweis einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme voraus, werden Studierende, die zu Kursbeginn (Fremdsprachen, Allgemeine Schlüsselkompetenzen, ZESS-IT, Hochschulsport, SNIC, Stabsstelle für Chancengleichheit und Diversität) nicht erscheinen, von der ZESS in FlexNow vom Kurs abgemeldet. (Siehe Prüfungsordnung der ZESS § 5 Abs. 5).
Liegt ein wichtiger Grund des Fehlens vor (z.B. studienrelevanter Grund, Betreuungsnotfall, Todesfall oder vergleichbare Gründe), kann man sich über das Formular (rechte Spalte / unten) für den Kursbeginn entschuldigen. Bitte beachten Sie, dass ohne Attest / ärztliche Bescheinigung trotz Formular eine Fehlzeit eingetragen wird (jedoch keine Abmeldung vom Kurs erfolgt).
Ohne Benachrichtigung:
Studierende, die bei Kursbeginn mehr als 60 Minuten der ersten Unterrichtseinheit ohne Benachrichtigung und ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlen, werden von der ZESS in FlexNow vom Kurs abgemeldet und erhalten im nächsten Losverfahren die niedrigste Priorität.
Weitere Teilnahme:
Möchten Sie trotz Fehlens zu Kursbeginn gerne am Kurs teilnehmen, müssen Sie Ihre Abwesenheit unter Angabe des wichtigen Grundes mindestens 3 Stunden vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde ankündigen. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular in der rechten Spalte / unten. In diesem Fall werden Sie nicht abgemeldet. Ihnen wird für den Kurs jedoch eine Fehlzeit angerechnet. (Später eingehende oder an andere Personen gerichtete Benachrichtigungen können nicht akzeptiert werden. (Ausnahmen: siehe unten „Krankheit“)
Krankheit:
In Ausnahmefällen (plötzliche Erkrankung, Unfall etc.) bleiben Sie im Kurs angemeldet, sofern Sie unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) einen ärztlichen Nachweis mithilfe des Online-Entschuldigungsformulars übermitteln (derzeit z.B. „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"). Da wir als Universität keine Möglichkeit zur Abrufung digitaler Krankmeldungen von Studierenden haben, lassen Sie sich bitte vom Arzt einen „Papierausdruck für die eigenen Unterlagen“ geben und laden Sie diesen hoch. Die untere Hälfte mit der Diagnose decken oder schneiden Sie bitte ab.
Hohe Fehlzeiten:
Studierende, die in FlexNow zum Kurs angemeldet sind, im Laufe des Kurses aber zu hohe Fehlzeiten (ausgenommen Krankheit) erreichen und daher nicht an der Prüfung teilnehmen dürfen, erhalten wie bisher in FlexNow den Eintrag „ZESS: Nicht ausreichend zum Kurs erschienen“. Dieser Vermerk erscheint später nicht auf Ihrem Zeugnis.
Verhinderung bei Kursbeginn:
Setzt die Modulbeschreibung den Nachweis einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme voraus, werden Studierende, die zu Kursbeginn (Fremdsprachen, Allgemeine Schlüsselkompetenzen, ZESS-IT, Hochschulsport, SNIC, Stabsstelle für Chancengleichheit und Diversität) nicht erscheinen, von der ZESS in FlexNow vom Kurs abgemeldet. (Siehe Prüfungsordnung der ZESS § 5 Abs. 5).
Liegt ein wichtiger Grund des Fehlens vor (z.B. studienrelevanter Grund, Betreuungsnotfall, Todesfall oder vergleichbare Gründe), kann man sich über das Formular (rechte Spalte / unten) für den Kursbeginn entschuldigen. Bitte beachten Sie, dass ohne Attest / ärztliche Bescheinigung trotz Formular eine Fehlzeit eingetragen wird (jedoch keine Abmeldung vom Kurs erfolgt).
Ohne Benachrichtigung:
Studierende, die bei Kursbeginn mehr als 60 Minuten der ersten Unterrichtseinheit ohne Benachrichtigung und ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlen, werden von der ZESS in FlexNow vom Kurs abgemeldet und erhalten im nächsten Losverfahren die niedrigste Priorität.
Weitere Teilnahme:
Möchten Sie trotz Fehlens zu Kursbeginn gerne am Kurs teilnehmen, müssen Sie Ihre Abwesenheit unter Angabe des wichtigen Grundes mindestens 3 Stunden vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde ankündigen. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular in der rechten Spalte / unten. In diesem Fall werden Sie nicht abgemeldet. Ihnen wird für den Kurs jedoch eine Fehlzeit angerechnet. (Später eingehende oder an andere Personen gerichtete Benachrichtigungen können nicht akzeptiert werden. (Ausnahmen: siehe unten „Krankheit“)
Krankheit:
In Ausnahmefällen (plötzliche Erkrankung, Unfall etc.) bleiben Sie im Kurs angemeldet, sofern Sie unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) einen ärztlichen Nachweis mithilfe des Online-Entschuldigungsformulars übermitteln (derzeit z.B. „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"). Da wir als Universität keine Möglichkeit zur Abrufung digitaler Krankmeldungen von Studierenden haben, lassen Sie sich bitte vom Arzt einen „Papierausdruck für die eigenen Unterlagen“ geben und laden Sie diesen hoch. Die untere Hälfte mit der Diagnose decken oder schneiden Sie bitte ab.
Hohe Fehlzeiten:
Studierende, die in FlexNow zum Kurs angemeldet sind, im Laufe des Kurses aber zu hohe Fehlzeiten (ausgenommen Krankheit) erreichen und daher nicht an der Prüfung teilnehmen dürfen, erhalten wie bisher in FlexNow den Eintrag „ZESS: Nicht ausreichend zum Kurs erschienen“. Dieser Vermerk erscheint später nicht auf Ihrem Zeugnis.