Pflichtstudienberatung
Laut der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge sowie sonstige Studienangebote an der Universität Göttingen (APO) können nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungen zweimal wiederholt werden.Es stehen den Studierenden insgesamt drei Prüfungsversuche zur Verfügung, um ein Modul erfolgreich zu absolvieren.
Ausnahme: Pflicht- oder Orientierungsmodule
Ein endgültig nichtbestandenes Pflicht- oder Orientierungsmodul hat die Exmatrikulation aus dem betreffenden Fach zur Folge. Aufgrund dieser Bedeutung, die den Pflicht- oder Orientierungsmodulen des Curriculums zukommt, verweigert FlexNow Studierenden nach zwei Fehlversuchen in einem dieser Module die Anmeldung zum dritten Versuch.Die Anmeldung ist zu diesem Zeitpunkt nur noch über das Prüfungsamt möglich und dies nur dann, wenn die Studierenden einen Nachweis zur Pflichtstudienberatung erbringen können:
(1) Wer eine erste Wiederholungsprüfung in einem Pflicht- oder Orientierungsmodul nicht bestanden hat, wird zur zweiten Wiederholungsprüfung erst nach Teilnahme an einer Pflichtstudienberatung zugelassen.
(Prüfungs- und Studienordnung für den Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang der Georg-August-Universität Göttingen, § 11)
Die Pflichtstudienberatung ist also notwendig, damit sich Studierende für den dritten Prüfungsversuch über FlexNow anmelden können.
Wer führt die Pflichtstudienberatung durch?
Die Pflichtstudienberatung wird an der Philosophischen Fakultät in der Regel von den Fachstudienberater*innen der Fächer durchgeführt.Eine Liste aller Fachstudienberater*innen der Philosophischen Fakultät finden Sie hier.