FAQ's zum Frühstudium
- Bis wann muss die Anmeldung für das Frühstudium abgegeben werden?
- Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
- Können universitäre Veranstaltungen besucht werden, die während der Unterrichtszeit stattfinden?
- Welche Regelung besteht bezüglich des verpassten Unterrichts?
- Was müssen Frühstudierende im Krankheitsfall/bei Abwesenheit aus wichtigem Grund beachten?
- Wenn der/die Schüler/in sich für das Frühstudium entscheidet, muss er/sie dann auch Prüfungen ablegen?
- Wann endet das Frühstudium?
- Kann ein zukünftiges Studium durch ein Frühstudium verkürzt werden?
- Kann die Teilnahme an einem solchen Programm nicht auch zu Überforderung führen?
- Welcher zeitliche Rahmen ist für ein Frühstudium anzusetzen?
- Gibt es Angebote, sich mit Studierenden des Faches auszutauschen?
- Welche Alternativen gibt es zum Frühstudium?
Bis wann muss die Anmeldung für das Frühstudium abgegeben werden?
Für das Wintersemester (Sommersemester) sollten Sie sich bis spätestens Mitte August (Mitte Februar) mit der Zentralen Studienberatung oder mit dem/der Ansprechpartner/in der jeweiligen Fakultät in Verbindung gesetzt haben.
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Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Anfang/Mitte Oktober erhalten Sie die Bestätigung Ihre Eintragung und eine Aufforderung, Ihre Chipkarte in der Chipkartenausgabestelle im ZHG abzuholen. Dann sind Sie Frühstudierende*r und es kann losgehen.
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Können universitäre Veranstaltungen besucht werden, die während der Unterrichtszeit stattfinden?
Lehrveranstaltungen, die während den Unterrichtszeiten stattfinden, können nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Schulleitung und der betreffenden Lehrkraft besucht werden. Mit dem Einreichen der Bescheinigung über die überdurchschnittliche Begabung des Frühstudierenden, die von der jeweiligen Schule zu unterzeichnen ist, ist die geforderte Einverständniserklärung der Schulleitung bereits abgelegt.
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Welche Regelung besteht bezüglich des verpassten Unterrichts?
Frühstudierende müssen ausfallenden Unterricht selbstständig nachholen (siehe § 5 (3) der Ordnung für das Frühstudium).
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Was müssen Frühstudierende im Krankheitsfall/bei Abwesenheit aus wichtigem Grund beachten?
Lehrveranstaltungen werden wie Unterrichtsbesuche gehandhabt. Eine Abwesenheit ist demnach gegenüber der Schule nachzuweisen. Die Schule informiert die Universität. Bei unentschuldigtem Fehlen in einer universitären Veranstaltung benachrichtigt der/die Dozent/in die Schule (siehe § 5 (2) der Ordnung für das Frühstudium).
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Wenn der/die Schüler/in sich für das Frühstudium entscheidet, muss er/sie dann auch Prüfungen ablegen?
Frühstudierenden wird angeboten an Prüfungen teilzunehmen. Erfolgreich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen während des Frühstudiums werden in fachlich einschlägigen Studiengängen anerkannt. Dadurch kann die spätere Studienzeit verkürzt werden. Eine Pflicht zum Ableisten einer Prüfungsleistung gibt es nicht.
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Wann endet das Frühstudium?
Das Frühstudium kann jederzeit von der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer beendet werden. Die automatische Exmatrikulation erfolgt jedoch zum Ende des Semesters in dem die allgemeine Hochschulreife erworben wurde. Ein weiterer Grund für die Exmatrikulation kann z.B. die schriftliche Widerrufung der Befürwortung des Frühstudiums seitens der Erziehungsberechtigten oder der Schule sein (§ 6 der Ordnung für das Frühstudium).
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Kann ein zukünftiges Studium durch ein Frühstudium verkürzt werden?
Sofern die Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden, können die Leistungen bei der Aufnahme eines Studiums in fachlich einschlägigen Studiengängen auf Antrag anerkannt werden.
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Kann die Teilnahme an einem solchen Programm nicht auch zu Überforderung führen?
Die Anforderungen an Frühstudierende sind recht hoch. Eine Überforderung ist jedoch keinesfalls Ziel des Angebotes. Schülerinnen und Schüler können jederzeit von dem Programm zurücktreten, wenn z.B. die schulischen Leistungen darunter leiden.
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Welcher zeitliche Rahmen ist für ein Frühstudium anzusetzen?
Wie viel Zeit ein Frühstudium bedarf, ist davon abhängig, wie umfassend das Modul ist, das der/die Frühstudierende belegt. Ein Modul ist eine Lehreinheit, die oft aus mehreren Veranstaltungen besteht (z.B. einer Vorlesung und einer Übung oder einem Tutorium). Ungefähr 3 bis 4 Stunden Präsenzzeit in der Woche können für ein Modul mit 2 Veranstaltungen eingeplant werden. Zu berücksichtigen ist noch die Zeit für die individuelle Vor- und Nachbereitung. Der jeweilige Zeitaufwand für ein Modul spiegelt sich in der Anzahl der "Credits" wieder, die Studierende bei erfolgreicher Absolvierung eines Moduls erhalten. Ein Credit entspricht einem zeitlichen Umfang von etwa zwei Stunden pro Woche. Bei 6 Credits bedeutet dies, dass man mit ca. 12 Stunden Zeitaufwand pro Woche rechnen muss. Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft beinhaltet zum Beispiel das Pflichtmodul "Einführung in die Politikwissenschaft" für welches Studierende insgesamt 6 Credits erhalten. Das Modul setzt sich aus einer Vorlesung namens "Einführung in die Politikwissenschaft" und einem Seminar, zum Beispiel zu "Demokratie in Theorie und Empirie" zusammen. Diese Veranstaltungen finden jeweils einmal wöchentlich für 1,5 Stunden statt. Im Universitätsjargon bedeutet dies, dass sie je zwei Semesterwochenstunden (SWS) à 45 Minuten, also insgesamt 4 SWS Präsenzzeit umfassen. Bei insgesamt 12 Stunden Zeitaufwand pro Woche sollten daneben folglich noch etwa 8 Stunden pro Woche für das Selbststudium, zum Beispiel für die Vorbereitung eines Vortrags und dessen schriftliche Ausarbeitung, mit in die Zeitplanung einberechnet werden.
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Gibt es Angebote, sich mit Studierenden des Faches auszutauschen?
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Studienbotschaftern auf. Mit Ihnen können Erfahrungen und Eindrücke ausgetauscht werden und Sie erhalten vielleicht noch einige nützliche Tipps für die Prüfungsvorbereitung und das studentische Leben. Neben diesem individuellen Angebot erfolgt eine allgemeine Betreuung und Begleitung des Frühstudiums durch die Zentrale Studienberatung der Uni Göttingen.
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Welche Alternativen gibt es zum Frühstudium?
Neben dem Frühstudium können Interessierte im Rahmen des Angebots Schnupperstudium ganz unverbindlich und ohne Anmeldung Einblicke in den Lehrbetrieb der Georg-August-Universität gewinnen. Des Weiteren ist es für nicht-immatrikulierte Personen, Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung und Studierende anderer Hochschulen möglich, die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen als Gasthörer zu beantragen. Dieses Programm ist kostenpflichtig.
Weitere Angebote zur Studienorientierung und -wahl finden Sie hier.
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