Anforderungen während der Promotion

Die Anforderungen für einen Abschluss im Promotionsprogramm Physik sind in der "Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Promotionsschule der Georg-August-Universität Göttingen" geregelt. Im Besonderen in Anlage 7.

Neben der formalen Einreichung und Verteidigung der Doktorarbeit werden Leistungen im Forschungs-, Ausbildungs- und Lehrprogramm gefordert. Die Erfüllung dieser Leistungen muss durch Vorlage der "Leistungsnachweis für Promovierende" nachgewiesen werden.
Sie sollten sich die erbrachten Leistungen gleich nach deren Absolvierung abzeichnen lassen!

Forschungsprogramm

Die nachfolgenden Anforderungen sollen die wissenschaftliche Qualität Ihrer Arbeit absichern.

  • Sie berichten dem Betreuungsausschuss regelmäßig (mind. einmal jährlich) in schriftlicher und mündlicher Form über den Stand Ihres Promotionsvorhabens und Ihrer bislang erbrachten Studienleistungen. Der erste Bericht sollte sechs Monate nach Ihrer Einschreibung stattfinden.
  • Die Ergebnisse Ihrer Doktorarbeit sollen auf mindestens einer wissenschaftlichen Konferenz (Poster oder Vortrag) vorgestellt werden.
  • Sie müssen mindestens eine Publikation, die weitgehend auf Ihren Ergebnissen basiert, bei einer international anerkannte Fachzeitschrift eingereicht haben. Dazu müssen Sie nicht zwingend Erstautor sein.


Ausbildungsprogramm

Diese Anforderungen sollten Sie ermutigen, ihr physikalisches Wissen sowohl in Ihrem Spezialgebiet als auch darüber hinaus zu erweitern und zu vertiefen. Dazu dienen


  • die Teilnahme an fortgeschrittenen Veranstaltungen zum Fachgebiet Ihrer Dissertation (mindestens 2 SWS, d.h. ca. 3 Credits) und
  • die Teilnahme an fortgeschrittenen Veranstaltungen aus unterschiedlichen Fachgebieten, die nicht dem engeren Fachgebiet der Dissertation angehören (mindestens 2 SWS, d.h. ca. 3 Credits). Dabei entscheidet ein Mitglied des Betreuungsausschusses, ob eine Veranstaltung dem engeren Fachgebiet der Dissertation zuzuordnen ist.


Lehrprogramm

Im Rahmen des Lehrprogramms sollen Sie Erfahrungen in der Ausbildung von Bachelor- und Masterstudierenden sammeln.
Es müssen mindestens 8 Credits durch die Beteiligung an der nichtselbstständigen Lehre, d.h. über die Betreuung von Übungen, Seminaren und Praktika erworben werden. Die Betreuung mindestens einer Übung ist obligatorisch. Maximal 2 Credits können Sie durch die Betreuung von Abschlussarbeiten erwerben.

Welche Übungsgruppen und Praktika angeboten werden, für die Sie Credits sammeln können, finden Sie im Bewerbungsportal (s. Link auf der rechten Seite). Die Vergabe der Gruppen findet für das Wintersemester im Juli und für das Sommersemester im Januar statt.

Auf der rechten Seite finden Sie auch eine Liste der Veranstaltungen und den dazugehörigen Credits. Generell bringen die großen Anfängervorlesungen die meisten Credits (4), die Betreuung eines Prakitkumversuches zählt 1-2 Credits (5 Sitzungen oder weniger während eines Semesters zählt nur 1). Letztenendlich entscheidet der verantwortliche Dozent, wieviel Credits vergeben werden. Sammeln Sie deshalb rechtzeitig die Unterschriften mit den entsprechenden Credits auf Ihrem Leistungsnachweis.

Nicht deutschsprachige Studierende, die Ihre Promotion vor dem 01. November 2013 begonnen haben, können im Rahmen des Lehrprogramms 2 Credits für einen Deutschkurs anrechnen lassen.
Promovierende, die nach diesem Termin begonnen haben, können dies nur noch im Rahmen des Ausbildungsprogramms.

Immatrikulation

Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie während der gesamten Promotionsdauer immatrikuliert waren.