Nachweis über die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen

Dokumententyp: "Anrechnungsbescheinigung"

Anrechnungs­bescheinigung

  • Wenn Sie Human- oder Zahnmedizin bereits im Ausland studieren oder studiert haben,
  • oder wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren,
  • oder wenn Sie vom Studium der Zahnmedizin in das Studium der Humanmedizin wechseln möchten (oder umgekehrt)

benötigen wir eine Anrechnungs­bescheinigung vom Landesprüfungsamt in Düsseldorf.

Nachweis eines regelhaften Studiums

  • Wenn Sie nicht den Studiengang, sondern nur innerhalb Deutschlands die Hochschule wechseln wollen

benötigen wir einen Nachweis über ein regelhaftes Studium und bestehenden Prüfungsanspruch (PDF). Der Nachweis ist von Ihrer bisherigen Hochschule auszufüllen und zu zeichnen. Darüber hinaus ist in diesem Fall eine Bewerbung nur in der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienabschnitts möglich:

Humanmedizin Zahnmedizin
Vorklinik 4 Semester 5 Semester
Klinik 6 Semester 5 Semester

Wenn Sie ein regelhaftes Studium nachweisen können, bewerben Sie sich für das nächsthöhere Fachsemester.

Wenn Sie kein regelhaftes Studium nachweisen können, wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat der Universitätsmedizin in Göttingen. Dort werden Ihre Studienleistungen geprüft und es erfolgt eine Einstufung in das Ihrem Leistungsstand entsprechende Fachsemester.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig, vor Ende der Bewerbungsfrist um die Einstufung zu kümmern. Damit stellen Sie sicher, dass Sie das korrekte Fachsemester im Bewerbungsprozess auswählen. Die Angabe im Bewerbungsportal kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Ein falsch ausgewähltes Fachsemester führt somit zum Ausschluss im Bewerbungsverfahren.

Für alle anderen Fächer benötigen wir für die Bewerbung und Einschreibung in ein höheres Semester eine Anrechnungsbescheinigung der Universität Göttingen von Ihnen. Kontaktieren Sie hierfür bitte die zuständige Fachberatung des Faches, für das Sie sich bewerben möchten.



Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Incoming Office

Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

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Hinweis: Die persönlichen Sprechstunden am Montag, den 02.12.24 und Montag, den 09.12.24 finden nicht statt.

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+49 551/39 27777


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