Informieren und bewerben
Für die erfolgreiche Bewerbung um einen Studienplatz sind formale und sprachliche Voraussetzungen zu erfüllen. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig im Voraus über diese Voraussetzungen informieren. Nutzen Sie unsere Informationsangebote, lesen Sie insbesondere die folgenden Absätze sorgfältig, und nehmen Sie gern telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben.
Grundständiges Studium (Bachelor/Staatsexamen) - Non-EU/EWR und Staatenlose
Wahl des StudiengangesStudienbeginnende an der Universität Göttingen können sich für ein Bachelorstudium entscheiden, das entweder aus einem (1-Fach-Bachelor) oder zwei Studienfächern (2-Fach-Bachelor) besteht. Sowohl 1-Fach- als auch 2-Fach-Bachelor-Studiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern.
Wenn Sie sich für Rechtswissenschaften, Medizin oder Theologie entscheiden, schließen Sie das Studium mit dem Staatsexamen ab. Staatsexamens-Studiengänge haben eine längere Regelstudienzeit von mindestens neun, für die meisten dieser Studiengänge von zwölf Semestern.
Zu einigen Studiengängen lassen wir alle zugangsberechtigten Bewerber*innen zu (zulassungsfreie Studiengänge). In anderen Studiengängen überschreitet die Zahl der eingehenden Bewerbungen regelmäßig die Zahl der verfügbaren Studienplätze. Für diese Studiengänge wird ein Auswahlverfahren durchgeführt (zulassungsbeschränkte Studiengänge).
Im Vergleich zu anderen Universitäten enden die Bewerbungsfristen für Drittstaater an der Universität Göttingen früh. Wir wollen Ihnen damit Zeit geben, ein Visum zu erhalten und Ihre Einreise so vorzubereiten, dass Sie Ihr Studium wie geplant aufnehmen können. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die für Sie gültigen Bewerbungsfristen:
Sie nehmen nur dann am Auswahlverfahren für einen Studienplatz teil, wenn Sie mit Ihrem Schulabschluss und möglichen weiteren Qualifikationen (je nach Land nationale Hochschulzugangsprüfungen, Studienzeiten etc.) eine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen haben und dazu alle anderen formalen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind. Die Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung wird vom International Student Office der Universität Göttingen im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Bewerbung durchgeführt. Wir legen dabei die Bewertungen der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen zu Grunde, die Sie in der Datenbank anabin einsehen können. Sie ermöglicht Ihnen im Vorfeld Ihrer Bewerbung eine Orientierung, ob Sie in Deutschland zum Studium zugelassen werden können.
Sollten Ihre bisherigen Zeugnisse für den direkten Hochschulzugang nicht ausreichen, kann der Besuch eines Vorbereitungskurses an einem Studienkolleg möglich sein. In diesem Fall erhalten Sie anstelle einer Zulassung oder Ablehnung die Einladung zum Aufnahmetest am Studienkolleg. Sollten Sie sich direkt für das Studienkolleg bewerben wollen, finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite Informationen dazu.
Für Ihre Bewerbung an der Universität Göttingen werden grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprachvoraussetzungen zu dem von Ihnen gewünschten Studiengang.
Zurzeit wird lediglich ein grundständiger Studiengang in englischer Sprache gelehrt. Das Portfolio der Studiengänge erweitert sich jedoch regelmäßig. Erkundigen Sie sich daher gerne in der A-Z-Liste über das aktuelle Studienangebot sowie die Englisch-Sprachvoraussetzungen.
Die Universität Göttingen erhebt pro Bewerbungssemester einmalig eine Gebühr in Höhe von 65 Euro für die Bewertung ausländischer Zeugnisse. Nur nach erfolgter Zahlung der Gebühr kann Ihre Bewerbung bearbeitet werden. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die Bewertungsgebühr bis Bewerbungsschluss bei uns verbucht ist, sofern Sie nicht von der Zahlung der Gebühr befreit sind.
Informationen zur Zahlung und Befreiung der Bewertungsgebühr erfahren Sie hier.
Der gesamte Bewerbungsdurchlauf wird hier in veranschaulichenden Bewerbungsvideos dargestellt oder nachfolgend beschrieben:
Das Bewerbungsverfahren für grundständige Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) wird von der Universität Göttingen allein und vollständig online durchgeführt. Nutzen Sie ausschließlich die Bewerbungs- und Upload-Portale, mit denen Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses vertraut gemacht werden. Senden Sie bitte keine Unterlagen per Post oder per E-Mail. Diese werden bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Falls Ihre Originalzeugnisse und Nachweise nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, ist zusätzlich zu den Originalzeugnissen eine Übersetzung von einem akkreditierten Übersetzungsbüro notwendig.
Für die Online-Bewerbung müssen Sie sich zunächst mit einer E-Mail-Adresse registrieren. Anschließend geben Sie Daten zu Ihrer Person, Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und zu Ihrem Studienwunsch ein. Dann laden Sie die nötigen Nachweise und Dokumente im Upload-Portal hoch. Beim Upload müssen Sie jeweils angeben, welche Art Dokument Sie hochladen. Seien Sie dabei besonders sorgfältig, und fassen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zu einem einzigen pdf-Dokument zusammen. Fehler beim Upload und bei der Bezeichnung der hochgeladenen Dokumente können dazu führen, dass Ihre Bewerbung nicht bearbeitet wird.
Pro Semester können Sie sich für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.
Während wir Ihre Bewerbung bearbeiten, werden wir Sie immer wieder zum Stand der Bearbeitung informieren. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.
Wenn Sie bereits anrechenbare Leistungen aus einem Studium (z.B. aus einem anderen Fach an der Universität Göttingen oder von einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland) haben, können Sie sich bei uns für ein höheres Semester bewerben. Um zu erfahren, für welches Fach-Semester Sie sich bewerben können, müssen Sie sich Ihre bisherigen Studienleistungen anrechnen lassen. Detailliertere Informationen zum Anrechnungs- und Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Wenn Sie sich fristgerecht bei der Universität Göttingen beworben haben, Ihr bisheriger Bildungsverlauf für die Aufnahme zum Vorbereitungskurs ausreichend ist und alle anderen formalen Voraussetzungen erfüllt sind, melden wir Sie automatisch bei der Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg Hannover an. Sofern Sie vom Studienkolleg ausgewählt werden, erhalten Sie dann eine schriftliche Einladung, an der Aufnahmeprüfung teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nicht als Zulassung zum späteren Studium in Göttingen zu verstehen ist.
Zur Aufnahme am Studienkolleg Hannover müssen Sie die die Aufnahmeprüfung in Deutsch und je nach Schwerpunktkurs in Mathematik oder Geisteswissenschaften bestehen. Das Studienkolleg wird anschließend über die Teilnahme am Vorbereitungskurs entscheiden.
Der Vorbereitungskurs dauert ein Jahr und bereitet auf die sogenannte Feststellungsprüfung vor. Nachdem Sie die Feststellungsprüfung bestanden haben, müssen Sie sich ein zweites Mal auf einen Studienplatz an der Universität Göttingen bewerben. Wenn Ihre zweite Bewerbung ebenfalls erfolgreich ist, erhalten Sie eine direkte Zulassung zu Ihrem Wunschstudium.
Master-Studium
Bewerbungs- und ZulassungsverfahrenDas Bewerbungsverfahren für Master-Studiengänge wird von den anbietenden Fakultäten durchgeführt. Die Bewerbungs- und Auswahlverfahren, auch die Fristen sind in der Folge uneinheitlich. Bitte informieren Sie sich sorgfältig zu Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren. Nutzen Sie dafür die Studiengangsbeschreibungen der A-Z-Liste.
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
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Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Hinweis: Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ist das Büro zwischen 24.12.24 und 01.01.25 geschlossen.
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