FAQ - grundständige Studiengänge
für Studieninteressierte aus Staaten außerhalb der EU/EWR und Staatenlose

Bewerbungsverfahren

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online. Bewerbungen die per Post eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.

Für die Online-Bewerbung müssen Sie sich zunächst mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Anschließend geben Sie Personen- und Bewerbungsdaten ein und laden Ihre Bewerbungsdokumente im Upload-Portal hoch. Bitte beachten Sie, dass Sie sich pro Semester für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben können.

Sie werden über den weiteren Bewerbungsverlauf per E-Mail informiert. Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.

Der gesamte Bewerbungsdurchlauf wird hier in veranschaulichenden Bewerbungsvideos dargestellt.

Nein. Für eine gültige Bewerbung ist es wichtig, dass alle Pflichtdokumente über das Upload-Portal hochgeladen werden. Unterlagen, die per Post oder per E-Mail eingesandt werden, werden nicht berücksichtigt.

Ihre Bewerbung muss vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für Bewerber aus Drittstaaten von den Bewerbungsfristen für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR (inkl. Deutschland) und für Bildungsinländer abweichen können. Informieren Sie sich unter folgendem Link zu den für Sie gültigen Bewerbungsfristen.

Die Universität Göttingen erhebt pro Bewerbungssemester einmalig eine Gebühr in Höhe von 65 Euro für die Bewertung ausländischer Zeugnisse. Nur nach erfolgter Zahlung der Gebühr kann Ihre Bewerbung bearbeitet werden. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die Bewertungsgebühr bis Bewerbungsschluss bei uns verbucht ist, sofern Sie nicht von der Zahlung der Gebühr befreit sind.

Informationen zur Zahlung und Befreiung der Bewertungsgebühr erfahren Sie hier.

Im Falle einer Zulassung bzw. Ablehnung stellen wir Ihnen Ihren Bescheid in unserem Download-Portal zur Verfügung und informieren Sie darüber per E-Mail. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.

In den meisten Fällen hängen die Probleme mit dem Browser zusammen, mit dem Sie arbeiten. Mit der jeweils aktuellsten Version des Mozilla Firefox funktioniert der Upload in der Regel reibungslos. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten haben, löschen Sie bitte Ihren Browserverlauf (Caches und Cookies) oder nutzen Sie ein Inkognito-Tab (privates Fenster).

Bitte beachten Sie: Die Darstellung auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) kann abweichen.


Bewerbungsunterlagen

Bitte laden Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung folgende Pflichtdokumente hoch:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweise der für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass bei Bewerbungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen) zusätzliche Pflichtdokumente verlangt werden.

Eine Hochschulzugangsberechtigung haben Sie dann, wenn Sie aufgrund Ihres bisherigen Bildungsverlaufs berechtigt sind, an einer deutschen Hochschule zu studieren.

In Deutschland erwerben Schülerinnen und Schüler die Hochschulzugangsberechtigung z.B. mit dem Abitur. Insofern wird im Rahmen Ihrer Bewerbung überprüft, ob der von Ihnen erworbene Abschluss mit dem deutschen Abschluss grundsätzlich vergleichbar ist. Ist dies der Fall, verfügen Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung und können in Deutschland studieren.

Die Hochschulzugangsberechtigung kann sich aus den folgenden Nachweisen oder einer Kombination mehrerer dieser Nachweise ergeben:

  • letzter Schulabschluss
  • Hochschulaufnahmeprüfungen
  • Zeugnis der Feststellungsprüfung
  • Nachweise über Studienzeiten
  • Studienabschluss

Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie hier.

Vor Beginn des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens können Sie selbständig überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Göttingen erfüllen. Nutzen Sie dafür die Datenbank ANABIN.

Während des Zulassungsverfahrens bewertet das International Student Office, ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Nach Abschluss dieser Bewertung, wird Ihnen die Bewertungsbescheinigung per E-Mail zugeschickt.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Für Medizin- und Zahnmedizinbewerbungen muss ein ausreichender Sprachnachweis, wie z.B. ein DSH-2-Zertifikat oder eine äquivalente Prüfung auf entsprechendem Niveau vorgelegt werden.

Wer in Göttingen zum Studium mit Abschluss zugelassen wurde, muss zur Immatrikulation eine auf dem Niveau DSH-2 bestandene DSH-Prüfung oder einen äquivalenten Sprachnachweis vorlegen. Für den Bachelor-Studiengang Psychologie wird abweichend das Niveau DSH-3 verlangt.

Die DSH-Prüfung kann an der Universität Göttingen absolviert werden. Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert ist.

Für nähere Information klicken Sie bitte hier.

Informationen zu möglichen DSH-Äquivalenzen finden Sie hier.

Die DSH-Prüfung kann an der Universität Göttingen absolviert werden. Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert ist.

Informationen rund um die DSH-Prüfung an der Universität in Göttingen finden Sie hier.

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, müssen Sie zunächst Studienleistungen aus Ihrem bisherigen Studium anerkennen lassen (Pflichtdokumente).

Genaue Informationen zur Anrechnung der bisherigen Studienleistungen erhalten Sie hier.

Liegt Ihnen ein solcher Anrechnungsbescheid vor, können Sie sich unter Angabe des gewünschten Fachsemesters über das Bewerber-Portal bewerben.

Hier gelangen Sie zum Bewerbungsportal für höhere Fachsemester.

Nein. Zum aktuellen Zeitpunkt müssen Ihre Zeugnisse und Zertifikate nicht beglaubigt sein. Es genügt, wenn Sie Scans Ihrer originalen Zeugnisse sowie der jeweiligen Übersetzungen (Englisch, Deutsch oder Französisch) über das Upload-Portal hochladen.

Übersetzungen müssen von einem akkreditierten Übersetzungsbüro angelegt wurden.

Falls Ihre Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, die von einem akkredierten Übersetzungsbüro angefertigt wurde.


Studienkolleg

Wenn Ihre Vorbildung für die Aufnahme eines Studiums nicht ausreicht, also noch keine direkte Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, müssen Sie ggf. ein Studienkolleg besuchen und dort die Feststellungsprüfung abzulegen. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob Sie die fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium erfüllen.

Studienkollegs gibt es deutschlandweit. In der Regel sind Studienkollegs staatliche Einrichtungen.

Nähere Informationen zum Studienkolleg Hannover erhalten Sie hier.

Vor dem Bewerbungsverfahren können Sie selbständig prüfen, ob Sie ein Studienkolleg besuchen müssen. Nutzen Sie dafür die Datenbank ANABIN.

Das International Student Office überprüft im Rahmen des Zulassungsverfahrens, ob Sie aufgrund Ihres bisherigen Bildungsverlaufs über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Sollten Sie die Voraussetzungen für den direkten Hochschulzugang nicht erfüllen, melden wir Sie an das Studienkolleg Hannover.

Zuständiges Studienkolleg für die Universität Göttingen ist das Niedersächsische Studienkolleg Hannover.

Um sich für den Aufnahmetest am Studienkolleg Hannover anzumelden, müssen Sie sich zunächst regulär für das Studienfach bewerben, welches Sie später studieren möchten.

Bitte beachten Sie die notwendigen Sprachvoraussetzungen, um sich für das Studienkolleg bewerben zu können.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Wenn Sie das Studienkolleg erfolgreich mit der Feststellungsprüfung abgeschlossen haben, müssen Sie sich erneut an der Universität Ihrer Wahl für eine Zulassung bewerben.

Wenn Sie nicht sicher sind, für welchen Studiengang Sie sich mit Ihrem Schwerpunktkurs an der Universität Göttingen bewerben können, finden Sie hier eine Übersicht darüber.



Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Incoming Office

Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Hinweis: Die persönliche Sprechstunde am Montag, den 02.12.24 findet nicht statt.

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