Bewerbungsverfahren


Sie möchten sich für den Studiengang Master of Laws (LL.M.) bewerben? Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2025 am 15.10.2024 endet. Nach dieser Frist eingegangene Bewerbungen oder Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Folgende Dokumente müssen von Ihnen gemeinsam mit dem gedruckten und unterschriebenen Antragsformular postalisch eingereicht werden:

  • amtlich beglaubigte Fotokopien der akademischen Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache bzw. in offizieller Übersetzung, inklusive Fächer- und Notenübersicht, aus der der Cumulative Grade Point Average (CGPA, Gesamtdurchschnittsnote) ersichtlich sein muss,

  • ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster tabellarischer Lebenslauf,

  • der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Teilnahmebescheinigungen von Deutschkursen im In- und Ausland). Es muss realistisch sein, dass bis zur Einschreibung das C 1-Niveau (Oberstufe) erreicht werden kann. Die Zertifikate für die anerkannten Sprachprüfungen (DSH 2, Test DaF TDN 4) können noch bei der Einschreibung nachgereicht werden,

  • eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber einen fachlich eng verwandten Master-Studiengang bislang erfolgreich, erfolglos oder noch nicht beendet hat.

  • Achtung: Bewerbungen aus der Volksrepublik China werden nur anerkannt, wenn vor Ablauf der Frist ein APS-Zertifikat beigefügt ist.