Aufgaben des Vorstands

Zu den Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere:

  • Verantwortung für die Erfüllung der nach § 2 GFA-Ordnung definierten Aufgaben der Graduiertenschule Forst- und Agrarwissenschaften;
  • Entscheidung über die Verwendung von der Graduiertenschule direkt zugeordneten Ressourcen;
  • Verantwortung für die sachgerechte und rechtlich korrekte Mittelbewirtschaftung;
  • Erarbeitung und Festlegung der strategischen Ausrichtung der Graduiertenschule;
  • Verabschiedung des Jahresberichts;
  • Entscheidung über die Aufnahme von Promotionsprogrammen;
  • Entscheidung über die Aufnahme von Projekten;
  • Entscheidung über die besondere Förderung von interdisziplinären oder exzellenten Promotionsprogrammen;
  • Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln;
  • Beschluss von Maßnahmen zur Qualitätssicherung innerhalb der Graduiertenschule;
  • Erarbeitung von Regeln und Standards zur dauerhaften Qualitätssicherung von Promotionen;
  • Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit;
  • Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern oder Angehörigen.


Ausführlichere Informationen zum Vorstand finden sich in der GFA-Ordnung § 5.