Aufgaben des Vorstands
Zu den Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere:
- Verantwortung für die Erfüllung der nach § 2 GFA-Ordnung definierten Aufgaben der Graduiertenschule Forst- und Agrarwissenschaften;
- Entscheidung über die Verwendung von der Graduiertenschule direkt zugeordneten Ressourcen;
- Verantwortung für die sachgerechte und rechtlich korrekte Mittelbewirtschaftung;
- Erarbeitung und Festlegung der strategischen Ausrichtung der Graduiertenschule;
- Verabschiedung des Jahresberichts;
- Entscheidung über die Aufnahme von Promotionsprogrammen;
- Entscheidung über die Aufnahme von Projekten;
- Entscheidung über die besondere Förderung von interdisziplinären oder exzellenten Promotionsprogrammen;
- Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln;
- Beschluss von Maßnahmen zur Qualitätssicherung innerhalb der Graduiertenschule;
- Erarbeitung von Regeln und Standards zur dauerhaften Qualitätssicherung von Promotionen;
- Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit;
- Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern oder Angehörigen.
Ausführlichere Informationen zum Vorstand finden sich in der GFA-Ordnung § 5.