Presseinformation: Michitaro Urakawa aus Japan erhält Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät
Nr. 54/2009 - 31.03.2009
Akademische Feierstunde mit Übergabe einer Festschrift zum 80. Geburtstag von Erwin Deutsch
(pug) Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Michitaro Urakawa von der Waseda-Universität in Tokio erhält die Ehrendoktorwürde der Göttinger Juristischen Fakultät. Die Fakultät würdigt damit Prof. Urakawas wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des deutschen Rechts, zu dem er in Japan zahlreiche Werke veröffentlicht hat. Übersetzt hat er unter anderem auch eine Publikation des Göttinger Wissenschaftlers Prof. Dr. Erwin Deutsch zum Thema „Deliktsrecht“. Zum 80. Geburtstag von Prof. Deutsch gratulieren Kollegen und Schüler mit einer Festschrift. Aus Anlass dieser Ehrungen findet am Sonnabend, 4. April 2009, an der Georg-August-Universität eine akademische Feierstunde statt.
Michitaro Urakawa (Jahrgang 1946) studierte Rechtswissenschaften und lehrt seit 1980 an der Juristischen Fakultät der Waseda-Universität. Dort war er als Vorsitzender des Gründungskommitees maßgeblich an der Einrichtung der Law School im Jahr 2004 beteiligt. Prof. Urakawa engagiert sich in zahlreichen Sachverständigenkommissionen und ist Vorstandsmitglied verschiedener wissenschaftlicher Gesellschaften. Als Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung kam er zu einem Studienaufenthalt an die Georgia Augusta. Seitdem unterhält er enge Kontakte nach Göttingen, die insbesondere auf die Zusammenarbeit mit Prof. Deutsch zurückgehen.
Erwin Deutsch (Jahrgang 1929) studierte an der Universität Heidelberg und der Columbia University in New York (USA). Nach der Habilitation in München und einer Professur in Kiel nahm Prof. Deutsch 1963 einen Ruf an die Universität Göttingen an. Hier war er bis 1994 Direktor der Abteilung für Internationales Privatrecht sowie Arzt- und Arzneimittelrecht. In seinen Forschungsarbeiten zu medizinisch-juristischen Fragen hat sich Prof. Deutsch insbesondere für die Aufstellung von Regeln zur Aufklärung und Einwilligung von Patienten eingesetzt. Er erhielt Ehrendoktorwürden der Universitäten in Pusan (Südkorea), Köln, Halle und Izmir (Türkei) sowie der Medizinischen Hochschule Hannover, an der er ständiges Mitglied der Ethik-Kommission ist.
Grußworte zum Auftakt des Festaktes sprechen Prof. Dr. Cornelius Frömmel, Dekan der Göttinger Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. David Skegg von der University of Otago (Neuseeland), Prof. Dr. Andrew Alston von der Flinders University Adelaide (Australien) und Prof. Dr. Timothy Jost von der Washington and Lee University (USA). Die Laudatio auf Prof. Deutsch hält Prof. Dr. Andreas Spickhoff von der Universität Regensburg, der zudem die Festschrift überreicht. Prof. Deutsch würdigt anschließend Prof. Urakawa. Die Ehrendoktorwürde verleiht die Dekanin der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Christine Langenfeld. Die Veranstaltung findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 11.15 Uhr.
Im Vorfeld der Akademischen Feier veranstaltet das Zentrum für Medizinrecht der Juristischen Fakultät vom 1. bis 4. April 2009 ein Symposion zum Thema „Die Implementierung der GCP-Richtlinie und ihre Ausstrahlungswirkungen“. Dabei geht es um international anerkannte, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellte Regeln für die Durchführung klinischer Studien.