Presseinformation: Universität zur Weitergabe von Daten für die Rasterfahndung aufgefordert
Nr. 284/2001 - 13.11.2001
Prof. Kern: Nach Datenschutzprüfung Übermittlungsersuchen am 13. November nachgekommen
(pug) Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat die Georg-August-Universität Göttingen aufgefordert, personenbezogene Daten einer bestimmten Gruppe von derzeit eingeschriebenen oder ehemaligen Studenten für die Rasterfahndung nach potenziellen islamischen Terroristen im Zuge der Anschläge auf die USA zur Verfügung zu stellen. „Die Hochschule hat die Anforderung der Daten wie angekündigt datenschutzrechtlich geprüft und ist dem Übermittlungsersuchen am heutigen Dienstag (13. November 2001) nachgekommen“, erklärte Universitäts-Präsident Prof. Dr. Horst Kern. Der Datenschutzbeauftragte der Universität Göttingen, Prof. Dr. Werner Heun: „Das Prüfverfahren hat ergeben, dass gegen die Datenübermittlung keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Dies gilt allerdings nur, soweit es sich bei der Datenverarbeitung um eine präventive Maßnahme handelt. So ist die Anfrage des Landeskriminalamtes auch zu verstehen.“ Nach Angaben von Jürgen Tegtmeier, Leiter der Universitäts-Abteilung Gremien, Recht, Organisation, sind von der Weitergabe der Daten 289 Personen betroffen, die an der Universität Göttingen studieren oder in den vergangenen Jahren eingeschrieben waren. Die Auswahl der Studenten beziehe sich im Wesentlichen auf ihre Namen, die Nationalität, den Geburtsort und das Geburtsdatum. Bei den angeforderten Daten handelt es sich, so Tegtmeier, um allgemeine Angaben, wie sie mit der Einschreibung erhoben werden, so zum Beispiel das Studienfach und die Meldeanschriften. Prof. Kern: „Wir wenden uns mit dieser Mitteilung bewusst an die Öffentlichkeit, weil wir Studierenden und Mitarbeitern unserer Universität ein jederzeit offenes, transparentes Vorgehen versprochen haben.“