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Presseinformation: Wissenschaftliches Fehlverhalten im Fall Hautklinik: Korrektes Verfahren der Uni

Nr. 240/2002 - 21.08.2002

Universität weist Vorwürfe zurück – Ombudsgremium der Fakultät prüft seit Bekanntwerden

(pug) Die Prüfung auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Falle einer Neurodermitis-Behandlung mit so genannten Blutreinigungs-Säulen durch Ärzte der Hautklinik an der Georg-August-Universität Göttingen ist den dafür vorgeschriebenen Richtlinien gemäß korrekt verlaufen. Die Universität weist damit die in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe 21. August 2002) erhobenen Vorwürfe zurück. Entsprechend der vom Senat der Universität verabschiedeten „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ wurde der Fall, nachdem er der Universitätsleitung durch einen Brief der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Ende Juni 2002 bekannt gemacht wurde, umgehend an das dafür zuständige Ombudsgremium auf Fakultätsebene zur Prüfung weitergegeben. Das Gremium übernahm die Prüfung auf „Konkretheit und Bedeutung“ mit der Verpflichtung, dem Präsidenten der Universität Göttingen, Prof. Dr. Horst Kern, Ende August Bericht zu erstatten. Der Bericht wird Grundlage für das weitere Vorgehen sein. Das in den Richtlinien dafür vorgesehene stufenförmige Prüfungsverfahren sieht als nächsten Schritt eine Vorprüfung auf Universitätsebene vor. Eine förmliche Untersuchung mit externen Prüfern sehen die Richtlinien als letzten Schritt vor.

Die Universitätsleitung bedauert, dass der Beschwerdeführer, Prof. Dr. Klaus Kölmel, sich zuerst einer außerhalb der Universität liegenden Institution anvertraute. „Wir hätten uns gewünscht, dass Prof. Kölmel mehr Vertrauen in die Gremien und Institutionen der Universität Göttingen gehabt hätte, so dass diese Gremien ohne zeitliche Verzögerungen hätten prüfen und gegebenenfalls auch hätten vermitteln können“, so Universitätspräsident Kern, der die weitere korrekte und sorgfältige Prüfung des Falles zusagt.

Der Senat der Georg-August-Universität hatte am 5. Juni 2002 Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die Richtlinien wurden von einem dreiköpfigen Ombudsgremium der Göttinger Universität erarbeitet, das bereits vor zwei Jahren vom Senat gewählt wurde. Ihm gehören die emeritierten Göttinger Wissenschaftler, Prof. Dr. Günther Patzig (Philosophie), Prof. Dr. Rudolf Smend (Theologie) und Prof. Dr. Heinz Georg Wagner (Physikalische Chemie) an. In Abschnitt II ist darin das stufenförmige Verfahren festgelegt, dass bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten von der Universität einzuhalten ist. Die Richtlinien sind im Internet unter http://www.uni-goettingen.de/gute_wissenschaftliche_praxis veröffentlicht.