Presseinformation: Universitäts-Präsident: „Exzellente Experten für den Stiftungsrat gewonnen“
Nr. 72/2003 - 02.04.2003
Fünf renommierte Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung jetzt ernannt
(pug) Dem Stiftungsrat der Universität Göttingen werden mit der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Jutta Limbach, der Schweizer Wissenschaftsforscherin Prof. Dr. Helga Nowotny, dem neuen Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzers EnBW Prof. Dr. Utz Claassen, dem Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Dr. Willhelm Krull, und dem Heidelberger Mediziner und Nobelpreisträger Prof. Dr. Bert Sakmann fünf renommierte Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung angehören. Sie wurden am heutigen Mittwoch, 2. April 2003, vom niedersächsischen Wissenschaftsminister Lutz Stratmann ernannt, nachdem sie der Senat der Georg-August-Universität in seiner Sitzung am 4. März 2003 einstimmig für dieses Amt nominiert hatte. Universitäts-Präsident Prof. Dr. Horst Kern: „Es ist unserer Universität gelungen, exzellente Experten ihrer jeweiligen Disziplin zu gewinnen, die sich gleichzeitig durch ein hohes gesellschaftliches Engagement und Verantwortungs-bewusstsein auszeichnen.“ Nach dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) entscheidet der Stiftungsrat der Universität in Stiftungsangelegenheiten von grundlegender Bedeutung und überwacht die Tätigkeit des Präsidiums. Bei ihm liegt außerdem die Rechtsaufsicht über die Hochschule.
Prof. Dr. Jutta Limbach, die als Professorin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Ber-lin lehrte und forschte, war von 1989 bis 1994 Senatorin für Justiz des Landes Berlin und dann bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Im Januar vergangenen Jahres wurde sie zur Präsidentin des Goethe Instituts Inter Nationes gewählt.
Prof. Dr. Helga Nowotny, Professorin für Wissenschaftsforschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Schweiz) und dort bis 2002 Leiterin des Collegium Helveticum, ist Vorsitzende des European Research Advisory Board der Europäischen Kommission. Sie engagiert sich auf europäischer Ebene in Wissenschafts- und Forschungsförderinstitutionen.
Prof. Dr. Utz Claassen, bisheriger Vorstandsvorsitzender der Sartorius AG Göttingen und von Mai 2003 an in gleicher Funktion neuer Chef der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, gehört seit 2001 dem externen Sachverständigenrat der Universität Göttingen an. Dieser begleitet das Reformprojekt „Rückgekoppelte Autonomie als Prinzip einer Universitätserneuerung“.
Dr. Wilhelm Krull ist seit 1996 Generalsekretär der VolkswagenStiftung (Hannover). Er gehört den Hochschulräten der Universitäten Konstanz und Mainz an, ist Mitglied des Bildungsrates und der Wissenschaftlichen Kommission des Landes Niedersachsen und wurde unter anderem in das Kuratorium des Max-Planck-Instituts für biophysikalische Chemie in Göttingen berufen.
Prof. Dr. Bert Sakmann ist Direktor des Max-Planck-Instituts für medizinische Forschung in Heidelberg. 1991 erhielt der Zellphysiologe gemeinsam mit dem Göttinger Wissenschaftler Prof. Dr. Ernst Neher den Nobelpreis für Medizin. Prof. Sakmann habilitierte sich an der Georg-August-Universität und forschte am Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen.
Der Stiftungsrat setzt sich aus insgesamt sieben Mitgliedern zusammen: Zu den von der Universität vorgeschlagenen fünf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens kommen je ein Vertreter des Senats und ein Vertreter des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums hinzu. Als Vertreter des MWK ist inzwischen Staatssekretär Dr. Josef Lange benannt worden. Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehören unter anderem die Ernennung, Bestellung und Entlassung der Präsidiumsmitglieder, das Mitwirken an der Berufung von Professoren, die Entscheidung über Veränderungen des Stiftungsvermögens, die Zustimmung zum Wirtschaftsplan und zur Gründung von Unternehmen sowie der Beschluss von Änderungen der Stiftungssatzung. Die Universität Göttingen befindet sich seit dem 1. Januar dieses Jahres in die Trägerschaft einer Stiftung des Öffentlichen Rechts.