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Staatsexamen

Während Bachelor- und Masterprüfungen Hochschulprüfungen sind, werden die Studiengänge in Rechtswissenschaft sowie Human- und Zahnmedizin mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.

Staatsprüfungen werden von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. Mit bestandenem Staatsexamen ist die Zulassung zu einem Beruf bzw. zum Vorbereitungsdienst verbunden. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer zweiten Staatsprüfung abgeschlossen.