Die Reform des Sexualstrafrechts: Ein Meilenstein für die Selbstbestimmung oder populistischer Schnellschuss?
17.11.2016, 17:00-19:00 Uhr
Gerichtslabor, Verfügungsgebäude, Platz der Göttinger Sieben 7 (Campus), 37073 GöttingenMit der Reform des Sexualstrafrechts im Juli 2016 wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" im §177 des Strafgesetzbuchs verankert. Ist diese Neuerung ein Durchbruch im Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen oder gehen die neuen Regelungen noch immer nicht weit genug? Welche Rolle spielten rassistische Vorurteile bei der Umsetzung des Gesetzesentwurfs und die damit einhergehende Verschärfung des Aufenthaltsrechts nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln? Diese und weitere Fragen stehen im Zentrum der Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. jur. Tatjana Hörnle (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Humboldt Universität zu Berlin), Dr. Susanne Hofmann (Gastprofessorin am Institut für Migration und Interkulturelle Studien (IMIS), Universität Osnabrück) und Imke Herlyn (Frauen-Notruf e.V., Beratungs- und Fachzentrum sexuelle und häusliche Gewalt, Göttingen).
Moderation: Prof. Dr. Inge Kroppenberg (Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Universität Göttingen)
Veranstalterinnen: Gleichstellungsbüro und Göttinger Centrum für Geschlechterforschung der Universität Göttingen