Antragstellung dezentrale Studienqualitätsmittel (SQM)
1. Antragsfrist: 07.04.2025 bis voraussichtlich 07.05.2025 (Topf 1 und Topf 2)
Bitte beachten Sie, dass die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung von fächerübergreifenden Maßnahmen derzeit sehr gering ist bzw. gemäß Grundsatzbeschluss der Studienkommission nur Ausnahmefälle genehmigungsfähig sein sollen. Für diese Ausnahmefälle hat die Studienkommission im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat beschlossen, gemäß folgender Kriterien vorzugehen:
a) Keine Personalmaßnahmen zu bewilligen,
b) nur Maßnahmen zu bewilligen, bei denen keine konkrete Fachanbindung vorhanden/ zu erkennen ist,
c) nur Maßnahmen zu bewilligen, bei denen keine andere Finanzierungsmöglichkeit vorhanden ist,
d) besonders studentische Anträge in den Blick zu nehmen,
e) wenn Bewilligung, dann nur für eine Laufzeit von 1 Semester
Link zum Webportal: dezentrales Antragsformular (nur GöNet)
2. Modifizierung/ Umwidmung bewilligter SQM-Maßnahmen: Antrag zur Modifizierung bewilligter SQM-Maßnahmen
Bitte nutzen Sie das obenstehende Antragsformular, wenn Sie Änderungen an bewilligten SQM-Maßnahmen beantragen möchten.