Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung am Studienkolleg Hannover
Das hier beschriebene Bewerbungsverfahren, findet sowohl für die Externe Feststellungsprüfung, als auch für die Ergänzungsprüfung Anwendung.
Da das Bewerbungsportal weder die Auswahl Externe Feststellungsprüfung, noch die Auswahl Ergänzungsprüfung anbietet, muss der im Folgenden beschriebene Weg gegangen werden:
Bei Interesse an einer Meldung an das Studienkolleg Hannover für die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung, bewerben Sie sich bitte regulär über das Bewerbungsportal der Universität Göttingen für ein zulassungsfreies Fach in einem grundständigen Studiengang und teilen Sie uns bitte per E-Mail die Bewerber-Nr und den Wunsch zur Externen Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung mit:
international.study@uni-goettingen.de
Der Bewerbungszeitraum für die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung Wichtiger Hinweis:
Nach Bearbeitung der Bewerbung und bei Vorlage der Voraussetzungen, wird der Bewerber zunächst zu einem Testtag an das Studienkolleg Hannover eingeladen. Da dieser Testtag unmittelbar nach dem Ende der offiziellen Bewerbungsfristen liegt, möchten wir Sie bitten Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig (bis spätestens 15.4./15.10.) vollständig abzuschließen. Sollten Sie sich später, als zu den genannten Terminen bewerben, kann eine rechtzeitige Bearbeitung der Bewerbung nicht garantiert werden.
Im Anschluss an den Testtag entscheidet das Studienkolleg Hannover die endgültige Zulassung zur Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung .
Wenn Sie sich für das Wintersemester beworben haben, wird der Testtag im darauffolgenden Mai und die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung im Juni stattfinden.
Wenn Sie sich für das Sommersemester beworben haben, wird der Testtag im darauffolgenden Dezember und die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung im Januar stattfinden.
Informationen vom Studienkolleg zu den Voraussetzungen für die Externe Feststellungsprüfung/Ergänzungsprüfung :
Der Nachweis von Deutschkenntnissen, die das Bestehen zumindest möglich machen, soll nur durch folgende Zertifikate anerkannter Einrichtungen (gemäß vorläufigem uni-assist Referenzrahmen Sprachkenntnissstufe 2) erfolgen (Mindeststandard):
Abteilung Göttingen International Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen
Wintersemester 1.3. - 30.4.
Sommersemester 1.9. - 31.10.
Kontakt:
Incoming Office
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Hinweis: Die persönliche Sprechstunde am Montag, den 02.12.24 findet nicht statt.
+49 551/39 27777
Telefonische Sprechstunden:
Mo 13-16 Uhr und Di-Fr 9-12 Uhr