Der Nachweis über die notwendigen Sprachkenntnisse erfolgt bei:
- der Vorlage einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an „DELF 1er Degré", DELF B 1
- dem Nachweis über eine Durchschnittsnote von 11 Punkten im Fach Französisch in den Schuljahren 12 und 13 bzw. 11 und 12 (wenn Schulabschluss nach Klasse 12)
- der Vorlage eines UNIcert-Zertifikates der Niveaustufe I
- den erfolgreichen Abschluss des Moduls SK.FS.F-B1 (Französisch Grundstufe III-B1) der ZESS
- Studienbewerberinnen oder Studienbewerber mit französischer Muttersprache
- ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern der vom Seminar für Romanische Philologie anerkannten Austauschprogramme
- Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die in einem französischsprachigen Land als ordentliche Studierende mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben
- Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern mit einem französischen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse nicht durch die oben aufgelisteten Nachweismöglichkeiten erbringen können, ist die erfolgreiche Teilnahme am Eignungs- und Orientierungstest für die Studienaufnahme notwendig.
Nachweise dürfen zu Beginn des Semesters der Einschreibung nicht älter als zwei Jahre sein!