Reisekostenerstattungen (für eingeladene Gäste)
Um eine volle Rückerstattung der Reise- und Unterkunftskosten zu erhalten müssen folgende Regeln beachtet werden:
- erlaubte Beförderungsmittel
- Zug (nur 2. Klasse Tickets)
- Flugzeug (nur Economy-Class Tickets)
- öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bus)
- privater PKW (mit einer Kilometerpauschale von 0.20€/km). Im Falle eines Unfalls sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
- Taxi-Fahrten können nur zurückerstattet werden, sofern eine Begründung im Sinne der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung) vorliegt und sollten deshalb vor Reiseantritt genehmigt werden.
- Hotelunterkünfte bis zu einem Maximalbetrag von 100 €/Tag zzgl. Frühstück.
- kein Tagegeld
- Im Falle eines Fluges innerhalb Deutschlands oder wenn ein privater PKW genutzt werden soll, bitte unbedingt vor Antritt der Reise eine Genehmigung einholen.
Außerdem ist zu beachten
- Im Falle von externen Studierenden sollte im Anschluss an unsere Einladung eine Abschätzung der Reisekosten in schriftlicher Form bei der Universität eingereicht werden.
- Eine Rückerstattung kann nur dann erfolgen wenn die Originalbelege und -tickets eingereicht werden. Bordkarten, Hotelquittungen und alle anderen die Reise betreffenden Dokumente bitte unbedingt aufbewahren.
- Bitte Belege/Tickets und das ausgefüllte Reisekostenrückerstattungsformular direkt nach der Rückkehr einreichen.
- Sollte anhand der Originalbelege nicht klar erkennbar sein, dass Sie selbst für die Kosten aufgekommen sind oder eine Wechselkursberechnung nötig ist, stellen Sie bitte einen Kontoauszug zur Verfügung.
- Sollten weitere Kosten anfallen, die hier nicht aufgelistet sind, bitten wir, uns vor Reiseantritt zu informieren.