Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft
Gründung der Vereinigung
Auf einer Zusammenkunft am 20. April 2006 in Wiesbaden hat sich eine Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer mit dem Ziel gegründet, den fachlichen Austausch zu stärken und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Darüber hinaus strebt die Vereinigung an, die Interessenvertretung des Fachs Arbeitsrecht in Forschung und Lehre zu intensivieren. Zu diesem Zweck finden seit November 2006 im Zwei-Jahres-Turnus wissenschaftliche Kolloquien statt. Darüber hinaus führt die Vereinigung in unregelmäßigen Abständen gemeinsame Veranstaltungen mit dem Bundesarbeitsgericht durch. Am 4. Oktober 2024 hat sich die Vereinigung auf der Mitgliederversammlung in Wien umbenannt und trägt seither den Namen Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft.Mitglieder der Vereinigung können alle Personen werden, die Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor an einer Hochschule in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sind, oder die eine Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung mit Bezug zum Arbeitsrecht in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz vorgelegt bzw. erbracht haben. Über Anträge auf Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dem Vorstand der Vereinigung gehören derzeit die Prof. Dres. Martina Benecke (Augsburg), Rüdiger Krause (Göttingen, Sprecher), Felipe Temming (Hannover) und Kerstin Tillmanns (Hagen) an.
Wer die Voraussetzung für die Mitgliedschaft erfüllt und sich an der Arbeit der Vereinigung beteiligen möchte, möge sich mit der ausgefüllten Beitrittserklärung an Prof. Dr. Rüdiger Krause, Institut für Arbeitsrecht, Georg-August-Universität Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen, Tel.: 0551 / 39-27246, E-Mail: Lehrstuhl.Krause@jura.uni-goettingen.de, wenden.