Besondere Versicherungsfälle
SchwangerschaftBitte beachten Sie, dass insbesondere private Krankenversicherung die Kosten für Vor- und Nachsorge und Entbindung in der Regel nicht übernehmen, wenn der errechnete Zeitpunkt der Empfängnis vor dem Datum des Versicherungsabschlusses liegt. Zusätzlicher Versicherungsschutz kann dann sehr teuer oder nicht zu bekommen sein.
Eine chronische Erkrankung liegt aus Sicht einer Krankenkasse dann vor, wenn Sie bereits vor Versicherungsabschluss an dieser Krankheit leiden, die Krankheit sehr lange andauert und eine Heilung unwahrscheinlich oder unmöglich ist.
Im Falle einer vorliegenden chronischen Krankheit ist es sehr wichtig, Ihre private Krankenversicherung bereits vor Versicherungsabschluss wahrheitsgemäß darüber zu informieren. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung der Leistung verweigern, den Versicherungsbeitrag erhöhen und/oder sogar den Versicherungsvertrag kündigen.
Für den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung haben bestehende chronische Krankheiten keine Auswirkungen.
Auch seelisches Leiden ist nichts, womit wir ‚selbst fertig werden müssen‘. Psychische Erkrankungen verlangen nach Hilfe und Unterstützung – und beider Abgrenzung fällt nicht immer leicht. Es lohnt sich deshalb, im Zweifelsfall schnell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Je nach Dringlichkeit und Bedarf gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Sie aufsuchen können. Nachfolgend finden Sie eine kurze begriffliche Erläuterung, dazu Hinweise zur Abrechnung entstehender Kosten.
Psychosoziale Beratungsstellen und Sozialpsychiatrische DienstePsychosoziale Beratungsstellen und Sozialpsychiatrische Dienste sind zum Beispiel Familien-, Frauen-, Erziehungs-, Lebens- oder Suchtberatungsstellen. Auch die Anlaufstellen sozialpsychiatrischer Einrichtungen fallen in diese Gruppe.
Die genannten Einrichtungen sind erste, niedrigschwellige Anlaufstellen für Ratsuchende, die Hilfe in kurzfristigen Krisen- und Problemlagen bieten. Therapien werden dort in der Regel nicht angeboten; die Fachkräfte in den Einrichtungen können Hilfesuchende jedoch oft begleiten, bis die Aufnahme einer Therapie möglich wird.
Die Dienstleistungen der Psychosozialen Beratungsstellen und Sozialpsychiatrischen Dienste werden häufig durch ihre Träger finanziert oder subventioniert, so dass die Beratungsleistungen günstig oder kostenlos in Anspruch genommen werden können. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.
Psychologische Psychotherapeuten sind approbierte Psychologen, die eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Durch zielgerichtete Gespräche können sie psychische Störungen erkennen und durch unterschiedliche Methoden und Therapieansätze (wie z.B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische oder analytische Psychotherapie) behandeln.
Die Abrechnung der Therapie erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse. Ob die entstehenden Kosten auch von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme der Therapie Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten und sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
Ärztliche Psychotherapeuten sind approbierte Ärzte mit einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Facharztausbildung oder einer Zusatzausbildung in der Psychotherapie. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten beziehen sie körperlich-organische Krankheitsursache ein und können auch Medikamente (Psychopharmaka) verordnen.
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse. Ob die entstehenden Kosten auch von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme der Therapie Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten und sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
Neben approbierten Ärzten und Psychotherapeuten bieten Psychotherapeuten ihre Dienste an, die ihre Tätigkeit nach dem Heilpraktikergesetz ausüben. Diese haben in der Regel kein medizinisches oder psychologisches Studium absolviert, sondern eine Weiterbildung zum Heilpraktiker abgeschlossen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sind nicht gesetzlich festgelegt, so dass sie sich in Qualität und Umfang erheblich unterscheiden. Aufgrund fehlender Standards und Qualitätssicherungsmechanismen empfiehlt sich bei der Wahl eines Heilpraktikers eine sehr sorgfältige Prüfung seiner Qualifikationen und Expertise.
Psychotherapeuten, die nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten, dürfen keine schweren psychischen Erkrankungen behandeln. Sie sind verpflichtet, an solchen Erkrankungen leidende Patientinnen und Patienten an approbierte Ärzte oder Psychologische Psychotherapeuten weiterzuverweisen.
Psychotherapeuten, die nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten, bieten zumeist Hilfestellung und Beratung bei Sinn- und Lebenskrisen, bei Ehe- oder Beziehungsproblemen oder bei Fragen zur persönlichen oder beruflichen Entwicklung an (Coaching).
Psychotherapeuten, die nach dem Heilpraktikergesetz arbeiten, können ihre Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Behandlung muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Von einigen privaten Krankenkassen werden die Kosten übernommen; auch hier hängt dies vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab und bedarf einer Klärung mit der Krankenkasse.
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