Studentenwohnheime
Viele internationale Studierende leben in Studentenwohnheimen. Die meisten Wohnheime werden vom Studentenwerk betrieben, eine unabhängige non-profit Organisation, die eng mit der Universität zusammenarbeitet.
Wenn Sie
- zum Austauschstudium (Erasmus+) nach Göttingen kommen
- oder in Double/Joint Degree- oder Erasmus Mundus Studiengängen eingeschrieben sind,
können Sie sich direkt beim Accommodation Service für ein Zimmer im Wohnheim bewerben. Das Studentenwerk stellt dem Accommodation Service eine begrenzte Anzahl an Zimmern für eingeschriebene Studierende dieser Programme zur Verfügung. Eine direkte Bewerbung für einen Wohnheimplatz über das Studentenwerk ist für diese Studierenden nicht möglich.
Alle anderen Studierenden: Wenn Sie in einem Wohnheim wohnen möchten, müssen sie sich direkt beim Studentenwerk bewerben. Alle Informationen rund ums Wohnen in den Wohnheimen des Studentenwerks finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es eine lange Warteliste mit einer Wartezeit von circa 12 Monate gibt. Sie sollten sich daher so schnell wie möglich über die oben genannte Website bewerben, um auf die Warteliste gesetzt werden zu können.
Wenn Sie für einen Forschungsaufenthalt, ein Praktikum (Erasmus +, etc.) oder einen Kurzzeitaufenthalt von 1 bis maximal 12 Monaten nach Göttingen kommen und entweder an Ihrer Heimatuniversität oder an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, können Sie sich für das Wohnheim Kreuzbergring 44-46 bewerben. Sie müssen sich auch hier direkt auf der Website des Studentenwerks bewerben. Wenn Sie das Online Formular ausfüllen, geben Sie das Institut oder die Einrichtung an der Universität Göttingen an, in der Sie ihren Forschungsaufenthalt oder Ihr Praktikum absolvieren und ebenso Ihre Aufenthaltsdauer.
Die folgenden Informationen über Studentenwohnheime richten sich an an Erasmus+ und Partnerschaftsstudierende sowie an Double/Joint Degree- oder Erasmus Mundus-Studierende:
- Sie müssen sich vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Mai für das Wintersemester/15. November für das Sommersemester) registrieren.
- Das Studentenwerk benachrichtigt die Bewerbenden spätestens Mitte/Ende Juli über eine erfolgreiche Zuteilung für das Wintersemester und bis Ende Januar für das folgende Sommersemester.
- Studierende, die ein Zimmer im Studentenwohnheim erhalten, bekommen in einer separaten E-Mail eine Annahmeerklärung zugeschickt. Dieses Dokument muss innerhalb einer Woche unterschrieben an das Studentenwerk zurückschicken werden. Erst wenn dieses Dokument von Ihnen unterschrieben vorliegt, bekommen Sie das Zimmer. Alle diese Informationen finden Sie auch im Mietvertrag.
- Studierenden, die keine Unterkunft erhalten, versuchen wir, falls vorhanden, ein Angebot des privaten Wohnungsmarktes weiterzuleiten.
- Nach Ablauf der Frist eingereichte Bewerbungen werden auf eine Warteliste gesetzt.
- Aufgrund der begrenzten Anzahl an Wohnheimzimmern können wir Ihnen keinen Wohnheimplatz garantieren.
Bitte beachten Sie:
- Alle Zimmer sind Einzelzimmer mit gemeinschaftlich genutzter Küche und Gemeinschaftsbad.
- Alle Zimmer sind möbliert: Einzelbett mit Matratze, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Schreibtischlampe und Wandregal.
- Es gibt keine Geschlechtertrennung in den Wohnheimen.
- Zimmer für Paare sind nicht vorhanden.
- Bitte beachten Sie: in jedem Zimmer wohnt nur eine Person.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
- Sie erhalten nur ein Zimmerangebot vom Studentenwerk. Wahloptionen bestehen nicht.
- Das Angebot des Studentenwerks geht Ihnen per E-Mail zu. Achten Sie bitte darauf, Ihren Spam-Ordner regelmäßig zu überprüfen.
- Weitere Information zu den Wohnheimen finden sie auf der Website des Studentenwerks.
- Der unterzeichnete Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Studentenwerk Göttingen ist rechtlich bindend.
- Die Vertragsdaten sind nicht verhandelbar und stimmen nicht unbedingt mit dem genauen Semesterende überein. Der Mietzeitraum kann nicht verkürzt oder verlängert werden.
- Die Verträge für das Wintersemester beginnen am 1. September oder 1. Oktober, für das Sommersemester am 1. März, bzw. 1. April. Sollten Sie später anreisen oder früher abreisen, müssen Sie trotzdem die Miete für den gesamten Mietzeitraum zahlen.
- Eine Kaution in Höhe von 300€ muss vor Einzug gezahlt werden. Die Kaution wird abzüglich der Reinigungskosten und eventueller Schadensregulierungen nach Auszug zurückerstattet.
Nützliche Links
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
Incoming Office
Accommodation Service
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Montags 10-12 Uhr
Julia Zimmer
Wohnraumservice für internationale
Studierende
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
E-Mail: accommodation@uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21790
Helena Hoffmann
Wohnraumservice für internationale Austauschstudierende
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
E-Mail: accommodation@uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21338