ÜBER DIE ZEITSCHRIFT

Auch mehr als 30 Jahre seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ ist das Wissen der deutschen und westeuropäischen Rechtswissenschaft über das Rechtssystem der ehemaligen Ostblock-Staaten sehr gering. Das verwundert, sind doch viele der Forderungen, die von den Demokratiebewegungen erhoben worden sind und – wie zuletzt in der Ukraine – immer noch erhoben werden, darauf gerichtet, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechtsbindung sowie politische Freiheitsrechte nach dem Vorbild westeuropäischer Standards einzuführen.

Ein Grund für den mangelhaften wissenschaftlichen Austausch mag in der Sprachbarriere liegen: Als Wissenschaftssprache im internationalen Rechtsdialog hat sich in Westeuropa Englisch etabliert, in Osteuropa war aber lange Zeit noch Russisch die maßgebliche Sekundärsprache. Das hat dazu geführt, dass die Rechtswissenschaftler aus dem osteuropäischen Raum Ihre eigenen Forschungsarbeiten vielfach nur unter Inkaufnahme hoher Übersetzungskosten in Westeuropa veröffentlichen können. An dieser Stelle möchte die Zeitschrift „Recht der Osteuropäischen Staaten (ReOS)“ ansetzen. Sie bietet Wissenschaftlern aus den Osteuropäischen Ländern eine Plattform, um ihre Forschungsergebnisse in russischer und ukrainischer Sprache oder wahlweise auch auf deutsch oder englisch zu publizieren. In der gleichen Weise sind deutsche Autoren aufgefordert, Ihre Forschungsergebnisse zum Recht der osteuropäischen Staaten beizutragen. Inhaltliche Zusammenfassungen in deutscher Sprache erstellt die Redaktion der Zeitschrift.

Die Herausgeber erhoffen sich von dieser Initiative einen Anstoß für einen zukünftig intensivierten rechtswissenschaftlichen Austausch zwischen West- und Osteuropa.

 

Die Zeitschrift „Recht der Osteuropäischen Staaten (ReOS)“ erscheint 6 Mal jährlich.

ISSN: 2199-6245

Deutscher Herausgeber

Professor Dr. Thomas Mann, Institut für öffentliches Recht, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen


FÜR AUTOREN

Die Redaktion der Zeitschrift „Recht der Osteuropäischen Staaten“ nimmt zur Veröffentlichung wissenschaftliche Artikel, die von Professoren, Doktoren und Kandidaten der Rechtswissenschaften, sonstigen jungen Wissenschaftlern (Doktoranden, Bewerber) sowie von praktizierenden Anwälten aus allen Zweigen und Fächern des Rechts verfasst worden sind.

Zeitplan der Entgegennahme von Artikeln zur Veröffentlichung

Nummer

Termin für die Einreichung der Artikel

Erscheinungsdatum

Nummer 1/ 2022

21.01.2022

11.03.2022

Nummer 2 /2022

27.05.2022


Nummer 3 /2022

29.07.2022


Nummer 4 /2022

30.09.2022


Nummer 5 /2022

25.11.2022


Nummer 6 /2022

30.12.2022


 

Die Veröffentlichung von Beiträgen deutscher Autoren in ReOS ist getreu den nationalen Gepflogenheiten kostenfrei. Manuskripte sind unter sekretariatmann@jura.uni-goettingen.de einzureichen.

Bei Autoren aus   Osteuropäischen Staaten gelten für eine Veröffentlichung folgende Regeln: Wir bitten Sie, folgende Unterlagen an diese E-Mail – Adresse ReOS@uni.kiev.ua  zuzusenden:

1) elektronische Version des Artikels;

2) Informationen über den Autor (Name, Vorname, Familienname, Arbeitsort (Studienort), Kontakttelefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse, vollständige Postadresse zum Zusenden einer Zeitschriftkopie (als Beispiel: Melnyk, Roman, Ivana-Mazepy-12, Gebäude 18, Kyiv, 01010);

3) Überweisungsbeleg.

Angaben zur Zahlung eines Veröffentlichungszuschusses werden dem Autor nach der erfolgreichen Peer-Review des Artikels mitgeteilt.

Nach der Zusendung des Artikels an die Redaktion der Zeitschrift „Recht der Osteuropäischen Staaten“ wird eine interne anonyme Begutachtung des Beitrags vorgenommen. Diese erfolgt durch ein Redaktionsmitglied, das als anerkannter Experte auf dem Rechtsgebiet gilt, aus dem der Beitrag stammt.  Unvoreingenommene Rezensenten bewerten sorgfältig die Qualität der eingereichten Artikel nach fachwissenschaftlichen Qualitätskriterien.

 

Kontakttelefon in der Ukraine : +38 068 620 25 34

Hinweise für ukrainische Autoren: Der wissenschaftliche Artikel, der in „ReOS“ veröffentlicht wird, gilt als eine Publikation in einem periodischen wissenschaftlichen Veröffentlichungsblatt in einem der Staaten, die Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Europäischen Union sind, in der wissenschaftlichen Ausrichtung „Recht“, entsprechend dem Punkt 2.2. des Erlasses des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Ukraine „Über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Dissertationen zur Erlangung der wissenschaftlichen Abschlüsse des Kandidaten und des Doktors der Wissenschaften“ Nr. 1220 vom 23. September 2019 (zur Erlangung der wissenschaftlichen Abschlüsse des Kandidaten und des Doktors der Wissenschaften); gemäß dem Punkt 11 der Ordnung zur Durchführung des Experiments mit der Vergabe des Abschlusses des Doktors der Philosophie, die durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 6. März 2019  Nr. 167 (zur Vergabe des Abschlusses des Doktors der Philosophie) genehmigt wurde.

Allgemeine Anforderungen an den wissenschaftlichen Artikel:

- der Artikel sollte die eigenen Gedanken des Autors zum formulierten Thema präsentieren.

- der Artikel hat Ideen zu enthalten, die durch ein hohes Abstraktionsniveau und durch wissenschaftlichen Innovation gekennzeichnet sind;

- maximaler Umfang des Artikels: 12 Seiten;

- Mögliche Sprachfassungen - Ukrainisch, Russisch, Englisch oder Deutsch.

Technische Anforderungen:

Artikel werden angenommen in Format von Microsoft Word - (mit der Erweiterung .doc).

Der Umfang des Artikels - 12 Seiten, Format A 4 (297 x 210).

Seitenabstände: links - 3 cm, rechts - 1 cm, oben - 2 cm, unten - 2 cm.

Schriftart - Times New Roman 14. Zeilenabstand - 1,5. Es können fette und kursive Schriftweisen verwenden werden.

Enthält der Artikel Tabelle(-n) und / oder Bilder, müssen diese kompakt sein, einen Titel haben, den Text im Times New Roman, Größe - 12 pt. Die Größe der Tabellen und Abbildungen sollte nicht die Breite der Seite übersteigen.

Anforderungen an Äußeres der Artikel:

In englischer Sprache sind einzureichen:

- Titel des Artikels;

- Informationen über den Autor (Name, Vorname, Familienname des Autors, wissenschaftlicher Abschluss, akademischer Grad, Position, Arbeitsort);

- erweiterte Annotation (1,8-2 Tausend Zeichen);

 

In der Sprache des Artikeltextes werden sind einzureichen:

- Titel des Artikels ;

- Informationen über den Autor (Name, Vorname, Familienname des Autors, wissenschaftlicher Abschluss, akademischer Grad, Position, Arbeitsort);

- Einführender Teil (Einführung);

- Zweck des Artikels;

- Präsentation des Hauptteils des Materials;

- Schlussfolgerungen.

Wenn der Artikel in der englischen Sprache verfasst wurde, sollten der Titel des Artikels und Informationen über den Autor nur einmal angegeben werden.

Die Liste der verwendeten Quellen wird in Form von Fußnoten mit durchgehender Nummerierung und platziert am Seitenende angegeben. Darüber hinaus ist ein gesondertes Literaturverzeichnis nicht erforderlich.

Hinweis für ukrainische Autoren: Die Liste der verwendeten Quellen muss den Anforderungen der aktuellen Standards der bibliographischen Beschreibung (Staatliche Standards 8302 : 2015 „Informationen und Dokumentation. Bibliographische Fußnoten / Verweise. Allgemeine Bestimmungen und Regeln der Erstellung“) entsprechen.