Gremien und Kommissionen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Gremien der Fakultät. Neben inhaltlichen Beschreibungen der Aufgaben und Funktionen der regelmäßig tagenden Gremien und Kommissionen und den weiteren Gremien, finden Sie hier die aktuellen Sitzungstermine, die derzeitigen Gremienmitglieder und den Zugang zum SharePoint (intern).
Regelmäßig tagende Gremien und Kommissionen
Der Fakultätsrat befasst sich grundlegend mit Fragestellungen die Forschung und Lehre betreffen. Der Fakultätsrat beteiligt sich an Unterhaltungen bezüglich der Veränderungen von Studiengängen sowie der Festlegung von Ordnungen. Eine besondere Rolle spielt der Fakultätsrat, wenn es um die wirtschaftliche Verteilung der Fakultätsressourcen geht und wichtige Personalentscheidungen (Berufungen etc.) anstehen. Bevor eine Entscheidung vom Fakultätsrat getroffen wird, werden in jedem Fall Empfehlungen des Dekanats, der Struktur-, Haushalts- und Planungskommission sowie der Studienkommission entgegengenommen. Der Fakultätsrat setzt sich zusammen aus 13 Mitgliedern, welche aus den Gruppen der Hochschullehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden gewählt werden. Vorsitzende*r ist der/die Dekan*in der Fakultät, jedoch ohne Stimmrecht. Der Fakultätsrat tagt in der Regel einmal im Monat in der Vorlesungszeit.
Eine Studienkommission kann einzelne Entscheidungen vom Fakultätsrat übertragen bekommen. Vor jeder Entscheidung des Fakultätsrates in Sachen Studium, Lehre und Prüfungen, muss die Studienkommission angehört werden. Zu den regelmäßigen Aufgabenfeldern zählen die Beratung und Entscheidung über die Verwendung von den dezentralen Studienqualitätsmitteln der Fakultät, die Besprechung von Modul- und Ordnungsänderungen sowie die allgemeine Diskussion über wechselnde Themenfelder im Bereich Studium und Lehre. Die Fakultätsstudienkommissionen setzen sich je zur Hälfte aus der Studierendengruppe und der Gruppe der Lehrenden zusammen. Mindestens ein Mitglied muss der Hochschullehrendengruppe und mindestens ein Mitglied muss der Mitarbeitendengruppe angehören. Wie viele Mitglieder eine Studienkommission hat, legt das Präsidium fest. Die Studienkommission tagt in der Regel einmal im Monat in der Vorlesungszeit. Vorsitzende*r ist der/die Studiendekan*in der Fakultät, jedoch ohne Stimmrecht.
Neben dem Dekanat, dem Fakultätsrat und der Studienkommission ist auch die Fakultäts- Haushalts- und Planungskommission (FHPK) an der Koordination des Budgets sowie der des Personals beteiligt. Die Kommissionen unterstützen den Fakultätsrat dabei in seiner Entscheidungsfindung durch Empfehlungen. Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern der Hochschullehrendengruppe, Mitarbeitenden und Studierenden zusammen. Der endgültige Entschluss erfolgt dann durch den Fakultätsrat. Die FHPK tagt in der Regel einmal im Monat in der Vorlesungszeit. Vorsitzende*r ist der/die Finanzdekan*in der Fakultät, jedoch ohne Stimmrecht.
Weitere Gremien und Kommissionen
Eine Auswahlkommission befasst sich mit den Auswahlverfahren im Bewerberungsverfahren der einzelnen Studiengänge. An der Fakultät gibt es derzeit drei Auswahlkommissionen. Eine Kommission befasst sich mit den Bewerbungen im BSc Studiengang Forstwissenschaften und Waldökologie. Die anderen beiden befassen sich mit den Masterstudiengängen Forstwissenschaften und Waldökologie, sowie Forest and Ecosystem Sciences. Die Hauptaufgaben der Auswahlkommissionen sind die Überprüfung von der Passgenauigkeit von fachfremden Abschlüssen ("fachliche Einschlägigkeit") im Bewerbungsverfahren, die Durchführung von Auswahlgesprächen in den Masterbewerbungsverfahren, sowie die Abstimmung der Rankinglisten. Besetzt werden die Auswahlkommissionen durch zwei Hochschullehrer*innen, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und einer Person aus der Studierendenschaft.
Die Prüfungskommission der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie befasst sich inhaltlich mit dem Prüfungsgeschehen. Dazu zählen unter anderen Entscheidungen über Härtefallanträge in unterschiedlichen Zusammenhängen mit den Prüfungen, Entscheidungen über das endgültige Nichtbestehen von Studierenden oder auch Anträge auf Nachteilsausgleiche. Besetzt wird die Prüfungskommission durch drei Hochschullehrer*innen, eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in und eine Person aus der Studierendenschaft.