Allgemein
Die Dauer des Praktikums beträgt drei Monate. Im Regelfall wird dieses Praktikum im fünften Fachsemester von September bis November abgeleistet. Die Prüfungsleistung erfolgt über einen Praktikumsnachweis seitens des Praktikumsbetriebes sowie das Abfassen eines Praktikumsberichts. Nähere Informationen und Regularien sind der Praktikumsordnung (Anlage III der Prüfungsordnung) festgehalten.
Ausbildende Stellen
Ausbildende Stellen für das Praktikum können sein:
- Forstbetriebe aller Waldbesitzarten, die von einer Person mit forstlichem Fachhochschul oder Universitätsabschluss geleitet werden, und die im Rahmen der ständig anfallenden Betriebsaufgaben eine vielseitige Ausbildung der Praktikant*innen sichern,
- forstbetriebliche Zusammenschlüsse und Dienstleistungsbetriebe, die die gesamte Breite forstlicher Betriebsmaßnahmen organisieren und durchführen oder
- andere Betriebe, in denen die Ziele des Praktikums erreicht werden können.
- Das Praktikum ist bei einem Betrieb abzuleisten. Es kann im In- oder Ausland durchgeführt werden.
Prüfungsleistung
Die Prüfungsleistung umfasst zum einen den Nachweis der ausbildenden Stelle über die Zeitdauer des Praktikums und den hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Es wird empfohlen, den Nachweis nach dem Muster in der Praktikumsordnung (Anhang 2 der Anlage III der Prüfungsordnung) zu verwenden. Als weiterer Nachweis dient ein über den gesamten Praktikumszeitraum von den Praktikant*innen geführter Praktikumsbericht mit Deckblatt, Betriebsbeschreibung und Erfahrungsbericht. Dieser Bericht ist unbenotet. Zu weiteren Einzelheiten zum Praktikumsnachweis und –bericht werden Sie entsprechend informiert.
FAQ
Wie finde ich meinen Praktikumsbetrieb?
Wer sein Berufspraktikum in einer deutschen Landesforstverwaltung machen möchte, findet die Forstverwaltungen der Länder über die Internet-Seite: forstwirtschaft-in-deutschland.de. In der Regel sind die Forstämter vor Ort der richtige Ansprechpartner.
Andere mögliche Praktikumsbetriebe finden Sie z.B. über die Seite des Deutschen Forstwirtschaftsrats.
Wenn Sie unsicher bei der Wahl des Praktikumsbetriebes sind, kontaktieren Sie bitte die Praktikumsbeauftragte der Fakultät.
Was benötige ich für mein Praktikum?
Da sich das Praktikum vorwiegend im Wald/Forstrevier abspielt und Sie auch eigenständig Aufgaben übernehmen, ist ein Auto unabdingbar. Falls Sie kein eigenes besitzen, borgen Sie sich eins von Freunden oder Verwandten bzw. absolvieren Sie das Praktikum mit einer/einem Kommiliton*in mit Auto im Doppelpack. Ohne Auto wird es sehr schwierig, ein Praktikum in einem Forstbetrieb zu machen.
Je nachdem ob Sie im Betrieb auch für die Holzernte eingesetzt werden, benötigen Sie zudem für diese Arbeit eine Schutzausrüstung bestehend aus einem Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Sicherheitsschuhen, einer Schnittschutzhose und Handschuhen. Einige Betriebe stellen geeignete Ausrüstung bereit. Falls das nicht der Fall ist, klären Sie bitte mit Ihrem Praktikumsbetrieb, was genau Sie benötigen. Von den Landesforstverwaltungen gibt es in der Regel einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten. Dazu muss die Schutzkleidung jedoch bestimmten sicherheitstechnischen Normen entsprechen!
Welche Module sollte ich für das Praktikum schon erfolgreich absolviert haben?
Das Berufspraktikum findet im 5. Semester statt. Idealerweise sollten Sie schon alle Module von Semester 1-4 gehört und erfolgreich bestanden haben. Manchmal ist dies aber nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen für ein erfolgreiches Praktikum zwingend, dass Sie über sichere Kenntnisse in den forstlichen Kernfächer wie Forstzoologie, Wildbiologie und Jagdkunde; Bodenkunde; Waldschutz; Herbarien und Artenkenntnisse; Waldbau und –übungen; Holzernte und Logistik; Waldinventur, Holzbiologie/-technologie besitzen. Nur so können Sie und der forstliche Praktikumsbetrieb vom Praktikum profitieren. Falls Ihnen wesentliche Kenntnisse fehlen, verschieben Sie im Zweifelsfall lieber das Praktikum auf einen späteren Zeitpunkt.
Benötige ich für mein Praktikum ein Gesundheitszeugnis?
In vielen Fällen verlangt der Praktikumsbetrieb ein hausärztliches Gesundheitszeugnis, das die allgemeine gesundheitliche Eignung bestätigt. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie
hier.
Bin ich in der Zeit meines Praktikums versichert?
Da das Praktikum ein Bestandteil des Studiums ist, bleibt in dieser Zeit Ihr studentischer Krankenversicherungsschutz bestehen. Für die Unfallversicherung ist es wichtig, einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Auf diese Weise sind Sie als Betriebsangehöriger über den Praktikumsbetrieb versichert.
Bitte prüfen Sie auch, wie Sie haftpflichtversichert sind (d.h., wer für Schäden an Dritten im Praktikum aufkommt). Entweder sind Sie über den Praktikumsbetrieb versichert oder - wenn dies nicht möglich ist - schließen Sie bitte eine eigene Haftpflichtversicherung ab.
Kann die Arbeit während meines Praktikums vergütet werden?
Je nach Absprache kann für das Praktikum eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Praktikant*innen in einigen kommunalen oder privaten Forstbetreiben und in niedersächsischen Forstämtern bekamen in der Vergangenheit einen solchen finanziellen Ausgleich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob es diese Möglichkeit in Ihrem Praktikumsbetrieb gibt.
Als Praktikum im Rahmen des Studiums besteht für Praktikanten kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Kann ich mein Praktikum auf zwei Betriebe aufteilen?
Nein, das ist nicht vorgesehen. Beim Berufspraktikum geht es darum, nach einer Einarbeitungszeit vertieft in den Betriebsablauf einzusteigen und eigenverantwortlich und selbständig kleinere Projekte zu übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn Sie längere Zeit im Betrieb arbeiten. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Umständen möglich (z. B. längere Abwesenheit wegen Krankheit, Abbruch des Praktikums).
Ich habe nach der Schule ein mehrmonatiges Praktikum abgeleistet – kann das angerechnet werden?
Nein. Beim Berufspraktikum sollen Sie Ihr bereits erworbenes Fachwissen aus dem Studium praktisch anwenden. Deshalb wurde als Praktikumszeitraum auch das 5. Fachsemester ausgewählt – dann haben Sie bereits ein Großteil des Studiums schon hinter sich und sich entsprechendes Wissen angeeignet. Nur Studierende, die eine Ausbildung als Forstwirt*in erfolgreich abgeschlossen haben, können sich vom Praktikum befreien lassen.
Muss ich das Praktikum zwingend in einem Forstbetrieb durchführen?
Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Praktikum in einem Forstbetrieb abzuleisten, insbesondere dann, wenn Sie später den Anwärterdienst bzw. das Referendariat machen und in der Forstverwaltung arbeiten möchten. Praktikumsstellen in Nationalpark, Naturschutz, Umweltpädagogik, Holzindustrie o.ä. sind ggf. auch möglich – bitte sprechen Sie es mit der Praktikumsbeauftragten rechtzeitig vor Praktikumsbeginn ab!
Kann ich mein Praktikum auch an einem Institut der Universität oder der forstlichen Versuchsanstalt durchführen?
Nein, das ist nicht möglich, da Sie im Berufspraktikum betriebspraktische Erfahrungen in der Forstwirtschaft machen sollen. Praktika in wissenschaftlichen Einrichtungen können Sie entweder als freiwilliges Zusatzpraktikum oder später im Masterstudium als Wahlmodul absolvieren.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Berufspraktikum?
Im 3. Semester (Nov./Dez.) findet eine Informationsveranstaltung zur Organisation des Berufspraktikums statt. Studierende des 3. Fachsemesters werden dazu direkt eingeladen. Dort werden alle Fragen rund um das Betriebspraktikum beantwortet.