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Rechtswissenschaften (B.A.) (2-Fächer)

Steckbrief

Name des Studienfachs:
Rechtswissenschaften
Abschluss:
Bachelor of Arts (B.A.) (2-Fächer)
Regelstudienzeit:
6 Semester
Studienbeginn:
nur Wintersemester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Zulassung:
zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)
Orientierungsveranstaltung:
Zum Studienbeginn werden Orientierungsveranstaltungen angeboten

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SEPT

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Inhalte

Rechtswissenschaftliche Fragestellungen sind in nahezu allen Bereichen der Berufswelt von Bedeutung. Den Studierenden des Studienfachs "Rechtswissenschaften" werden juristische Grundkenntnisse und die Fähigkeit zu deren Anwendung vermittelt. Die Studierenden erwerben Kenntnisse in mindestens zwei der drei Teilgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht) des geltenden Rechts. Sie lernen die juristischen Auslegungsmethoden und die Subsumtionstechnik kennen und im Rahmen der Entwicklung von Falllösungen anwenden. Die Studierenden weisen durch den Besuch von Vorlesungen und Seminaren und das Ablegen der daran anschließenden Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) nach, dass sie die wissenschaftlichen Grundlagen des Lerngebietes auf vielen Anwendungsbereichen nutzen.

Seminare bieten Gelegenheit, aktuelle juristische Problemstellungen und Streitfragen vertieft zu bearbeiten und mit anderen Seminarteilnehmern zu diskutieren. Die fachliche Vertiefung in einem frei gewählten Rechtsgebiet bietet darüber hinaus die Möglichkeit, das Studium des Faches Rechtswissenschaften gezielt für eine individuelle Berufswegplanung zu nutzen. Eine Vertiefung ist unter anderem in folgenden Gebieten möglich: Grundlagen des Rechts, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Europa- und Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Internationales Strafrecht, Kriminologie, Medizinrecht. Neben den rein fachlichen Lehrveranstaltungen können fachspezifische Fremdsprachenkurse und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen (unter anderem zu Themen wie Streitbeilegung. Mediation, Gesprächsführung) belegt werden.

Das Ziel des Studiums ist zum einen der Erwerb von Fach- und Methodenwissen in Form materiell-rechtlicher Kenntnisse in wenigstens zwei der drei Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Strafrecht und öffentliches Recht sowie der juristischen Methoden. Darüber hinaus sollen Studierende des Faches die Fähigkeit erwerben, unter Anwendung der erlernten Methoden juristische Fragestellungen selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten und so Gelegenheit erhalten, sich im Rahmen des Bachelorstudiums auf eine etwaige fachwissenschaftliche Vertiefung in Masterstudiengängen vorzubereiten.

Fächerkombinationen sind mit gleichrangigen Bachelorstudiengängen möglich. Mögliche Kombinationen können sie hier einsehen.

Beliebte Fächerkombinationen im 2-Fach-Bachelor der Rechtswissenschaft sind Politik, Volkswirtschaftslehre und Geschichte.

Mit dem Bachelorabschluss stehen den Absolventinnen und Absolventen Tätigkeitsfelder offen, die juristische Bereiche tangieren, zum Beispiel in Wirtschaftsunternehmen, im Journalismus, im Verlagswesen, im Vereins- und Verbandswesen, im Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesen, im Versicherungswesen, in einigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung oder internationalen Organisationen. Eine spezifische fachwissenschaftliche Vertiefung in einschlägigen Rechtsgebieten (siehe unter Aufbau und Inhalte des Studiums) bietet dabei die Möglichkeit fachspezifischer Qualifizierung.

Neben der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines juristischen Studiums. Studienbewerber sollten Verständnis und Interesse für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich gut und präzise ausdrücken zu können sowie die Gabe zu logischem und abstraktem Denken mitbringen.

Gute Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere der englischen Sprache, werden im Hinblick auf Internationalisierung und Globalisierung auch für Juristen zunehmend wichtiger.

Verwandte und weiterführende Studiengänge


Studienaufbau

Im Studiengang Zwei-Fächer-Bachelor werden zwei Fächer gleichberechtigt studiert.

Für den Bachelorabschluss Bachelor of Arts (B.A.) werden insgesamt 180 Credits (Leistungspunkte) erbracht.

Dabei entfallen jeweils 66 Credits auf die beiden Fächer. Auf den Professionalisierungsbereich entfallen 36 Credits.

Die Lehrveranstaltungen des volljuristischen Grundstudiums bilden - wiederum untergliedert nach den Teilgebieten Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht - die Gruppe der Wahlpflichtmodule I. Lehrveranstaltungen aus dem Grundlagenbereich (zum Beispiel Vorlesungen aus den Bereichen Rechtsgeschichte, Allgemeine Staatslehre, Rechtsphilosophie oder Kirchenrecht) sind dabei unter fachlichen Gesichtspunkten jeweils den drei Teilgebieten zugeordnet. Die Studierenden müssen im Rahmen der insgesamt zu belegenden 66 fachwissenschaftlichen Credits, 42 Credits aus der Gruppe der Wahlpflichtmodule I erfolgreich belegen. Hierbei sind Module aus mindestens zwei der drei Teilgebiete zu wählen; je gewähltem Teilgebiet müssen Module im Umfang von insgesamt wenigstens 14 Credits erfolgreich absolviert werden. Im Optionalbereich können die Studierenden zwischen der fachwissenschaftlichen Vertiefung durch Belegung weiterer juristischer Module und dem berufsfeldbezogenen Profil durch Belegung fachspezifischer Schlüsselqualifikationsveranstaltungen und wirtschaftswissenschaftlicher Module wählen. Für Studierende anderer Fächer werden darüber hinaus sieben nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengestellte Modulpakete von 18 - 23 Credits angeboten.

Eine fachliche Vertiefung ist unter anderem in folgenden Gebieten möglich: Grundlagen des Rechts, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Europa- und Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Internationales Strafrecht, Kriminologie, Medizinrecht. Neben den rein fachlichen Lehrveranstaltungen können fachspezifische Fremdsprachenkurse und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen (unter anderem zu Themen wie Streitbeilegung. Mediation, Gesprächsführung) belegt werden.

Ordnungen und Modulverzeichnis


Zulassung

Studienbeginn:
nur Wintersemester
1. Fachsemester:
zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)
2. bis 6. Fachsemester:
zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)

EU
Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR (inkl. Deutschland) oder Bildungsinländer/in

Nicht-Deutsche Staatsbürger/in ohne deutschen Bildungsabschluss

Non-EU
Staatsbürger/in eines Staates außerhalb der EU (oder Staatenlose/r) oder Absolvent/in eines Studienkollegs


Kontakt

Spezifische Fachberatung

Juristische Fakultät
Studienbüro
Platz der Göttinger Sieben 6
37073 Göttingen

Tel.: +49-551 39 27390
Fax: +49-551 39 27875

studieren@jura.uni-goettingen.de
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