Erasmus+ Soziale Teilhabe
Soziale Teilhabe und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen will das Programm einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in allen Bildungsbereichen leisten.
Für Studierende bieten wir auf unserer Internsetseite "Gleiche Chancen für internationale Mobilität" weitere Informationen.
Studierende
Unabhängig vom Programmland kann eine Zusatzförderung (Social Top-Up) in Höhe von 250,00 € pro finanziell geförderten Monat gewährt werden. Sollten mehr als ein Merkmal für ein Social Top-Up zutreffend sein, kann nur für eines die Zusatzförderung gewährt werden. Alle Social Top-Ups sind kombinierbar mit dem Top-Up Outgoing Praktika.
Eine erste Abfrage erfolgt während des Bewerbungsverfahrens für einen Studien- bzw. Praxisaufenthalt. Ausgewählten und nominierten Studierenden wird im weiteren Verfahren eine Benachrichtigung inkl. Link seitens der Abteilung Göttingen International übermittelt. Eine Antragsstellung über das Mobilitätsportal ist verbindlich und die Frist zur Abgabe einzuhalten. Eine Berücksichtigung verspäteter Anträge ist ausgeschlossen.Es obliegt teilnehmenden Studierende, die ein Social Top-Up beziehen, entsprechende Nachweise 5 Jahre lang aufzubewahren und der Abteilung Göttingen International auf Nachfrage (z. B. im Rahmen von Finanzprüfungen) zur Verfügung zu stellen.
Erfahren Sie mehr über die antragsberechtigten Zielgruppen und die Kriterien:
Erasmus+ Studierende mit einer Beinträchtigung oder einer chronischen Erkrankung - Social Top-Up und/oder RealkostenantragZusatzförderung (Social Top-Up)
- Das Social Top-Up soll Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch) unterstützen.
- Infoblatt Zusatzförderung
- Studierende werden gebeten, frühzeitig unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Realkostenantrag (Individualantrag)
- Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung ab 20, einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch) können zusätzlich oder alternativ zum Social Top-Up einen Realkostenantrag stellen. Ein zusätzlicher Antrag ist möglich, sofern ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden. Im Rahmen eines Realkostenantrages wird ein Zuschusses individuell errechnet (max. 15.000,- € pro Semester)
- Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
- Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
- Unterkunft: Mietkosten
- Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
- Medizinische Beratung
- Didaktisches Material
- ggf. eine vorbereitende Reise (ggf. mit einer Begleitperson – gilt allerdings nur bei einer Behinderung).
- Teilnehmende, die einen Antrag in Betracht ziehen, planen bitte ausreichend Vorlaufzeit (mind. 10 Wochen) ein. Die Einreichung des Realkostenantrags erfolgt 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch die Abteilung Göttingen International bei der Nationalen Agentur (NA DAAD).
- Eine Erstberatung ist verpflichtend. Kontaktaufnahme bitte über erasmus@uni-goettingen.de
Zusatzförderung (Social Top-Up)
- Das Social Top-Up soll Studierende, die einen Erasmus+ KA 131 geförderten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, unterstützten.
- Infoblatt Zusatzförderung
- Studierende werden gebeten, frühzeitig unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Realkostenantrag (Individualantrag)
- Studierende, die einen Erasmus+ KA 131 geförderten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, können zusätzlich oder alternativ zum Social Top-Up einen Realkostenantrag stellen. Ein zusätzlicher Antrag ist möglich, sofern ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden. Im Rahmen eines Realkostenantrages wird ein Zuschusses individuell errechnet (max. 15.000,- € pro Semester)
- Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten?
- Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
- Unterkunft: Mietkosten
- Betreuungskosten
- Teilnehmende, die einen Antrag in Betracht ziehen, planen bitte ausreichend Vorlaufzeit (mind. 10 Wochen) ein. Die Einreichung des Realantrags erfolgt 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch die Abteilung Göttingen International bei der Nationalen Agentur (NA DAAD).
- Eine Erstberatung ist verpflichtend. Kontaktaufnahme bitte über erasmus@uni-goettingen.de
Zusatzförderung (Social Top-Up)
- Das Social Top-Up soll Teilnehmende, die aus einem nicht-akademischen Haushalt kommen, unterstützen.
- Infoblatt Zusatzförderung
Zusatzförderung (Social Top-Up)
- Das Social Top-Up soll erwerbstätige Studierende, die einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung) mit einem Verdienst über 450 € und unter 850 € netto pro Monat vor der Mobilität nachgehen, unterstützen.
- Infoblatt Zusatzförderung
Studierende haben unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit einen Realkostenantrag teures Reisen oder vorbereitende Reisen zu stellen.
Hochschulpersonal (Lehrende und wissenschaftsunterstützendes Personal)
Erasmus+ Teilnehmende mit BeinträchtigungenRealkostenantrag (Individualantrag)
- Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung können einen Individualantrag stellen.
- Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
- Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
- Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
- Unterkunft: Mietkosten
- Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
- Medizinische Beratung
- Didaktisches Material
- Teilnehmende, die einen Antrag in Betracht ziehen, planen bitte ausreichend Vorlaufzeit (mind. 10 Wochen) ein. Die Einreichung des Realkostenantrags erfolgt 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch die Abteilung Göttingen International bei der Nationalen Agentur (NA DAAD).
- Eine Beratung ist verpflichtend. Bitte wenden Sie sich an erasmus@uni-goettingen.de
Zuschuss (Social Top-Up)
- Teilnehmende mit Kind/ern können pro Mobilität einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250,00 € für Betreuungskosten im Ausland (Nachweis erforderlich) beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der Universität nicht bereits an anderer Stelle ein Zuschuss beantragt und bewilligt wurde.
- Teilnehmende, die einen Antrag in Betracht ziehen, planen bitte ausreichend Vorlaufzeit (mind. 10 Wochen) ein. Die Einreichung des Realkostenantrags erfolgt 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch die Abteilung Göttingen International bei der Nationalen Agentur (NA DAAD).
- Eine Beratung ist verpflichtend. Bitte wenden Sie sich an erasmus@uni-goettingen.de
Kontakt:
Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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