Frequently Asked Questions (FAQ)
Antworten auf Fragen im Rahmen von Outgoing Kurzzeitmobilitäten - Studierende
Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Programm
BewerbungWie bewerbe ich mich?
Sie bewerben sich über das Mobilitätsportal der Abteilung Göttingen International. Die fachliche Auswahl findet durch ein Gremium aus Mitgliedern der Fakultät / des Fachs statt. Die Abteilung Göttingen International prüft die formalen Zugangsvoraussetzungen.
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
- Immatrikulation an der Universität Göttingen
- persönliche und fachliche Motivation
- Notendurchschnitt
- optional Sprachkenntnisse
- Checkliste KA 131 - BIP Studierende
Was muss ich alles beachten?
Alle wichtigen Informationen finden Sie in der:
- Certificate of Stay (BIP)
- Online Learning Agreement
Welche Dokumente brauche ich?
Wie erfolgt die Förderung? Was muss ich tun?
- Sie haben sich erfolgreich beworben und wurden ausgewählt (s. Bewerbung).
- Sie erhalten den Link zum Mobilitätsportal und füllen die Nominierung online aus.
- Sie laden mit der Nominierung alle erforderlichen Dokumente hoch (Immatrikulation, Learning Agreement, ggf. weitere Dokumente).
- Abteilung Göttingen International übersendet Ihnen die Fördervereinbarung (Grant Agreement) zur Unterzeichnung und mit weiteren Informationen.
- Abteilung Göttingen International veranlasst die Auszahlung der Förderung, sobald die unterzeichnete Fördervereinbarung zurückgeschickt wurde. Die Überweisung erfolgt in 2 Raten, 75 % vor Beginn der Mobilität und 25 % nach Ende der Mobilität und Vorlage aller Unterlagen.
- Sie reichen die Abschlussdokumente, wozu das Certificate of Stay sowie das Transcript of Record gehören, über das Mobilitätsportal ein und füllen den EU Survey aus, der über das Beneficiary Module direkt nach der Mobilität automatisiert verschickt wird.
Die Förderung erfolgt durch die Abteilung Göttingen International in 6 Schritten:
Welche Nachweise sind zu erbringen?
- Für die Mobilitätsförderung ist die Einreichung der Pflichtdokumente vor und nach der Mobilität erforderlich. Zu den Dokumenten vor der Mobiltität zählen die aktuelle Immatrikulation und das Learning Agreement. Zu den Dokumenten nach der Mobilität gehören die Teilnahmebestätigung (Certificate of Stay), das Transcript of Record sowie die Übermittlung des EU Surveys
- Für das Top up "Green Travel" sind entsprechende datierte Nachweise (bspw. Zugticket) auf Anforderung einzureichen.
Was wird gefördert?
- 5 – 14 Tage x 79,00 € / Tag
- 15 – 30 Tage x 56,00 € / Tag
- Green Mobility bei nachhaltiger An- und Abreise, einmalig 50,00 €
- Zusätzlich zu Green Mobility können, vorbehaltlich ausreichender Mittel 1 bis 2 Reisetage bei nachweislicher Nutzung eines nachhaltigen Transportmittels gefördert werden und in Abhängigkeit der Entfernung.
- Social Top Up „Fewer Opportunity“: physischer (ab GdB 20) oder chronischer Beeinträchtigung, Mobilität mit Kind/ern, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende mit einem sozialversicherungspflichtigen Monatseinkommen >538 € <850€. Bitte geben Sie dies in der Bewerbung an. Ein Top-Up für Kurzzeitmobilitäten kann einmalig für 5-14 Tage i.H.v. 100 € bzw. für 15-30 Tage einmalig i.H.v. 150 € gewährt werden. Eine nachträgliche Beantragung und Bewilligung ist ausgeschlossen.
Förderfähig ist die Präsenzphase der tatsächlichen kurzfristigen physischen Mobilität (mind. 5 und max. 30 Tage).
Mögliche Top-Up (Aufstockung):
Wo finde ich das Learning Agreement?
Das Learning Agreement ist ein Pflichtdokument und die Anforderung des EU-Bildungsprogramms sind maßgeblich. Soweit nicht anders vorgesehen, werden Studierende gebeten, das Online Learning Agreement zu verwenden.
Wer unterzeichnet mein Learning Agreement?
- Sie
- Der/die Anerkennungsbeauftragte auf Seiten der entsendenden Einrichtung
- Die verantwortliche Person auf Seiten der aufnehmenden Einrichtung
Mit den drei Unterschriften ist das Learning Agreement vollständig und erfüllt eine der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit.
Wird die Anreise organisiert? Wie bekomme ich eine Unterkunft?
Die Anreise ist, wenn nicht anders vorgesehen, eigenständig zu organisieren. Über Unterkunftsmöglichkeiten wird ggf. die aufnehmende Einrichtung informieren, eine Buchung erfolgt durch diese aber nicht automatisch.
Wie erfolgt die Anmeldung an der aufnehmenden Einrichtung?
Die Partnereinrichtung informieren die teilnehmenden Partner über das Prozedere. Eine Nominierung erfolgt zunächst über die entsendende Einrichtung (Fach). Weitere Schritte sind dann (nach Aufforderung) die Registrierung in einem Anmeldeportal der Partner.
Muss ich mich während der Kurzzeitmobilität versichern?
Als teilnehmende Person am Erasmus+ Programm sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres physischen Aufenthaltes an der Partneruniversität zu sorgen. Dazu zählt mindestens eine ausreichende Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ggf. eine Unfallversicherung. Eine Beratung durch die Abteilung Göttingen International zu Versicherungsfragen findet nicht statt. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsangebote.
Kontakt:
Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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