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Sozialwissenschaften (Ph.D./Promotion)

Steckbrief

Ein forschungsorientierter, curricular festgelegter postgradualer Ausbildungsgang befähigt die Studierenden dazu, die neueren Theorien und Methoden der Sozialwissenschaften zu beherrschen, kritisch zu reflektieren und anzuwenden sowie wissenschaftliche Fachkenntnisse hervorzubringen. Darüber hinaus sollen die Studierenden Schlüsselqualifikationen erwerben.

Name:
Sozialwissenschaften
Abschluss:
Promotion (Dr. disc. Pol.) oder PhD
Graduiertenschule:
GGG
Regelstudienzeit:
6 Semester
Studienbeginn:
Winter- und Sommersemester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Zulassung:
zulassungsbeschränkt (Bewerbung bei der Fakultät)

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Inhalte

Ziel des Promotionsstudiums „Sozialwissenschaften“ an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist es, die Studierenden zu qualifizieren, verantwortliche Aufgaben in Forschung und Lehre und in außeruniversitären Berufsfeldern zu übernehmen. Ein forschungsorientierter, curricular festgelegter postgradualer Ausbildungsgang befähigt die Studierenden dazu, die neueren Theorien und Methoden der Sozialwissenschaften zu beherrschen, kritisch zu reflektieren und anzuwenden sowie wissenschaftliche Fachkenntnisse hervorzubringen. Darüber hinaus sollen die Studierenden Schlüsselqualifikationen erwerben.

Das Thema der Dissertation ist aus einem Fach zu wählen, das an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vertreten ist: Erziehungswissenschaft, Ethnologie, Geschlechterforschung, Modern Indian Studies, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaftliche Diversitätsforschung, Soziologie oder Sportwissenschaften.

Gemeinsamer Forschungsgegenstand der einzelnen Disziplinen in der Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist das soziale Handeln der Menschen an einem historisch und gesellschaftlich bestimmbaren Ort. Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Prozesse und Probleme werden Bedingungen individuellen und kollektiven Handelns untersucht, seine kultur-, geschlechts- und schichtenspezifischen Formen beschrieben und seine Auswirkungen und Folgen auf makrosozialer wie auf mikrosozialer Ebene erforscht. Ziel ist es, die an keinem anderen Standort vorzufindende Kombination der in der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vereinten Fächer zu nutzen, um aktuelle Gegenstandsbereiche aus verschiedenen Perspektiven theoretisch und empirisch zu durchdringen. Dabei werden theoriegeleitete sozialwissenschaftliche Methoden angewandt. Das gemeinsame Methodenzentrum der Sozialwissenschaftlichen Fakultät stellt die methodische Beratung und Unterstützung bei empirischen Forschungsprojekten sicher. Die Forschungen an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät werden in den folgenden Jahren vor allem durch zwei Forschungsschwerpunkte bestimmt: „Bildungsforschung: Bildungs- und berufsbiografische Übergänge im frühen Lebensverlauf“ und „Globalisierung wirtschaftlichen Handelns und institutioneller Wandel“.

Akademische Lehr- und Forschungstätigkeiten in universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Führungspositionen im Bereich von Öffentlichkeitsarbeit und Medien, in Verwaltungen, im Wissensmanagement, in internationalen Organisationen und im interkulturellen Transfer, in der Erwachsenenbildung und Weiterbildung, in Verbänden, Beratungsagenturen sowie in der Markt- und Meinungsforschung.

Verwandte Studiengänge

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Bewerbung

Bewerbungsfristen:

  • 15. September zum Wintersemester
  • 15. März zum Sommersemester

Vorstudium:

  • Abgeschlossenes Master-Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens einem Jahr (insgesamt mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkte ) oder einen gleichwertigen Studiengang in einer Fachrichtung, die an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vertreten ist oder einer verwandten Fachrichtung
  • Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit einer Abschlussnote oder einen gleichwertigen Abschluss von mindestens gut (2,5) oder der Nachweis der besonderen Eignung durch ein vorzulegendes Exposé; die Entscheidung wird durch den Graduiertenausschuss auf der Grundlage eines Fachgutachtens einer externen Gutachterin oder eines externen Gutachters getroffen.
  • Die fachliche Einschlägigkeit des Vorstudiums wird durch folgende Leistungen nachgewiesen:
    • Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von wenigstens 100 Anrechnungspunkten in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll, oder
    • Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll, und Nachweis von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- oder Master-Studium oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten in weiteren Fächern, in dem im Rahmen der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG) oder der Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen (GSGG) ein Promotionsverfahren durchgeführt werden kann.
    • Der Graduiertenausschuss kann die Feststellung der fachlichen Einschlägigkeit davon abhängig machen, Leistungen, die bislang noch nicht erbracht wurden, innerhalb von zwei Semestern nachzuholen ( Lernvertrag von max. 30 Anrechnungspunkten ).

Sprachvoraussetzungen

  • Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelor- oder Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (DSH 2)
  • Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist ausgenommen, wer ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweist. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, weisen ausreichende Englischkenntnisse durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test nach:
    • Cambridge Certificate in Advanced English,
    • Cambridge Certificate of Proficiency in English,
    • “International English Language Testing System” (IELTS) mindestens Niveaustufe “Band 6”,
    • mindestens 550 Punkte im handschriftlichen Test des “Test of English as a Foreign Language” (paper based TOEFL),
    • mindestens 220 Punkte im computergestützten Test des “Test of English as a Foreign Language” (computerbased TOEFL),
    • mindestens 83 Punkte im ”new internet based TOEFL - Test of English as a Foreign Language”,
    • UNIcert der Stufe „III“,
    • C1-Nachweis nach CEF (Common European Framework).
  • Das erfolgreiche Absolvieren des Tests darf in der Regel nicht länger als drei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zugang und Zulassung zum Promotionsstudiengang zurückliegen.
  • Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Tests sind Bewerberinnen und Bewerber mit einem mindestens zweijährigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem englischsprachigen Land innerhalb der letzten drei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zugang und Zulassung.

Weitere Voraussetzungen:

  • Betreuungszusage:
    eine Erklärung einer oder eines prüfungsberechtigten Mitglieds oder Angehörigen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität über die Annahme der Kandidatin oder des Kandidaten als Doktorandin oder Doktoranden

Kontakt

Bewerbungsverfahren - Administration und Beratung

Martin Ertelt

Platz der Göttinger Sieben 3,
Oeconomicum 1.112
37073 Göttingen

Tel.: +49-551 39-26540

E-Mail:
Martin.Ertelt-1@sowi.uni-goettingen.de

Homepage

Studienberatung

Annegret Schallmann

Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen

Tel.: +49-551 39-27159

E-Mail:
Annegret.Schallmann@sowi.uni-goettingen.de

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