In publica commoda

Nutzungsrechte an Forschungsdaten


"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihr/von ihm generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die/der sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen." (DFG-Kodex, Leitlinie 10).

Wer darf Forschungsdaten nach Abschluss eines Projekts weiter nutzen? Wer entscheidet über ihre Weitergabe oder Veröffentlichung? Welche Rechte haben einzelne Mitglieder einer Arbeitsgruppe, und was gilt beim Wechsel an eine andere Einrichtung?

Fragen zur Nachnutzung von Forschungsdaten entstehen häufig im Forschungsalltag – insbesondere, wenn mehrere Personen an der Datenerhebung und -auswertung beteiligt sind oder Personen die wissenschaftliche Einrichtung verlassen/wechseln. Schriftliche Vereinbarungen innerhalb der Arbeitsgruppe können dazu beitragen, Zuständigkeiten und Nutzungsrechte an Forschungsdaten frühzeitig festzulegen. Mustervereinbarungen, wie sie z.B. von der TU Berlin zur Verfügung gestellt werden, können dafür Orientierung bieten.