Rechtswissenschaften für Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium (LL.M.)
Studienabschluss: Master of Laws
Regelstudienzeit: 2 Semester
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester
Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften im Ausland mit mindestens 8 Semestern bzw. entsprechend 240 ECTS und gute Deutschkenntnisse (bei der Einschreibung muss mindestens DSH 2 bzw. Test DaF Niveaustufe 4 vorliegen)
Unterrichtssprache: Deutsch
Bewerbungsfrist: 15. April für das folgende Wintersemester, 15. Oktober des Vorjahres für das folgende Sommersemester
Zusammenfassung
Das LL.M.-Studium in Göttingen richtet sich an ausländische Juristinnen und Juristen mit einer wenigstens vierjährigen juristischen akademischen Ausbildung im Ausland, die ihre Arbeitsmarktchancen im Heimatland durch Kenntnisse im deutschen und/ oder internationalen Recht verbessern möchten.
Das Studium im Master-Studiengang "Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium" der Universität Göttingen zielt insbesondere auf die Auseinandersetzung mit der deutschen Rechtsordnung einschließlich deren historischen, philosophischen und sozialen Grundlagen. Die Studierenden entwickeln durch die forschungsbasierte Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im deutschen Recht die Kompetenz zu rechtswissenschaftlichem Arbeiten. Sie erwerben sowohl Fachkenntnisse als auch die in Deutschland üblichen methodischen Fähigkeiten, die zur Anwendung der Fachkenntnisse in der Praxis befähigen. Im wissenschaftlichen Bereich ist der Masterabschluss eine Station auf dem Weg zur Promotion.
Berufsfelder
Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) weist die Absolventen in ihrem Heimatland als Experten für deutsches, ausländisches und internationales Recht aus. Auch die Europäische Union, internationale Gerichtshöfe oder auf internationales Handelsrecht spezialisierte Kanzleien und international tätige Unternehmen bieten interessante Beschäftigungsfelder.
Aufbau und Inhalte des Studiums
Das Studium umfasst 60 Anrechnungspunkte (ECTS-Credits, abgekürzt: C), die sich folgendermaßen verteilen:
Die Studierenden besuchen als Pflichtmodul zur Einführung die eigens für den Studiengang konzipierte Lehrveranstaltung "Einführung in die deutsche Rechtssprache und juristische Arbeitsmethoden für ausländische LL.M-Studierende" (6 Credits). Diese ist darauf angelegt, in der Art eines Propädeutikums den Studierenden Grundbegriffe und Strukturen der deutschen Rechtsordnung und Rechtsterminologie zu vermitteln und so den Besuch der Lehrveranstaltungen des juristischen Vollstudiums auch ausländischen Graduierten ohne Vorkenntnisse im deutschen Recht zu ermöglichen. Für Studierende, die bereits Vorkenntnisse im deutschen Recht erworben haben, bietet die Lehrveranstaltung eine sinnvolle Wiederholung und Zusammenfassung bereits bekannter Inhalte zur Vorbereitung auf den Einstieg in die regulären juristischen Lehrveranstaltungen.
Zum Erwerb von Grundkenntnissen im deutschen Recht müssen im Bereich "Wahlpflichtmodule - Grundlagenmodule" - untergliedert nach den Teilgebieten Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht und Grundlagenfächer - mindestens zwei Module aus zwei unterschiedlichen Teilgebieten mit wenigstens 15 Credits absolviert werden.
In der Gruppe "Wahlpflichtmodule - VertiefungsmoduIe" sind - z. B. durch erfolgreiches Absolvieren eines Seminars - mindestens 12 Credits zu erwerben. Das breite fachliche Spektrum eröffnet in diesem Bereich viele Möglichkeiten der Spezialisierung, bspw. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Internetrecht, Familien- und Erbrecht, Medizinrecht, Kriminologie, Internationalen Wirtschaftsrecht, Völkerrecht, Europarecht oder dem Internationalen Strafrecht.
Weitere 6 Credits müssen im Professionalisierungsbereich absolviert werden. Hierzu gehören Veranstaltungen, in denen Fähigkeiten vermittelt werden, die bei der Ausübung juristischer Berufe nützlich sind, sowie Deutschkurse auf dem Sprachniveau C (Oberstufe).
Der Studiengang schließt mit einer 5-monatigen Masterarbeit (21 Credits) ab. Die Masterarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Auf Antrag kann die Abfassung in einer anderen Sprache im Einvernehmen mit dem Betreuer oder der Betreuerin gestattet werden, wenn hieran ein besonderes fachliches Interesse besteht.