Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die SBV hat darauf zu achten, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen an der Universität eingehalten werden.
Die SBV ist verpflichtet, über die im Amt bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten der Universität, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu wahren (§ 179 Abs. 7 SGB IX).
Die SBV ist in allen Angelegenheiten beratend und unterstützend tätig, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die Schwerbehinderten als Gruppe sowie die ihnen Gleichgestellten betreffen.
Wir unterstützen Sie bei den folgenden Anliegen:
- Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Antrag beim Integrationsamt zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) stellen.
- Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit stellen.
- Wir helfen Ihnen bei Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid zur Feststellung eines Grades der Behinderung.
- Wir begleiten und beraten bei Einstellungs-Verfahren, wenn sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben. Hierbei achtet die Schwerbehindertenvertretung auf ein benachteiligungsfreies Auswahlverfahren sowie darauf, dass bei entsprechender/gleicher Eignung schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen bei einer Stellenbesetzung bevorzugt berücksichtigt werden.
- Wir fördern die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen auf ihren jeweiligen Arbeitsplätzen in der Universität Göttingen.
- Wir beraten Sie als schwerbehinderten Menschen sowie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten, damit Ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet wird.
- Wir beantragen Hilfsangebote für Sie bei den zuständigen Stellen, damit ihre Eingliederung am Arbeitsplatz leichter für Sie wird und Sie gut arbeiten können.
- Wir informieren Sie über externe Hilfsangebote (z. B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung).
- Wir nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen, um gemeinsam mit den Verantwortlichen eine faire und für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
- Wir nehmen an Personal- und BEM-Gesprächen mit schwerbehinderten Menschen teil.
- Wir beraten Sie bei Problemen am Arbeitsplatz, bei Arbeitsplatzkonflikten, bei psychischer Gewalt und Mobbing und begleiten Sie bei Gesprächen mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen.
- Wir geben ihnen erste Informationen über Gesetze und Verordnungen (keine Rechtsberatung!).
Die SBV ist eine Ein-Personen-Vertretung mit z.Z. elf gewählten StellvertreterInnen.
Sie arbeitet als eigenständige Institution mit dem Personalrat eng zusammen und ist durch den Arbeitgeber nicht weisungsgebunden.
Die gesetzliche Grundlage bieten das Sozialgesetzbuch SGB IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst und die UN - Behindertenrechtskonvention (UN - BRK).
Die SBV nimmt an den Personalratssitzungen teil. Ebenso bei Bedarf an den Arbeitsgruppen des Personalrats zu Themen, die schwerbehinderte Menschen betreffen (z.B. Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, Öffentlichkeit, Mitarbeiter-Führungskräftegespräche). Darüber hinaus kann die SBV dann an universitären Gremien- oder Kommissions-Sitzungen in der Universität teilnehmen, wenn die Themen, die dort verhandelt werden, schwerbehinderte Menschen betreffen.