Anträge, Formulare und Informationen (B.A./M.A.)
Damit Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden kann, senden Sie Anträge, Formulare etc. bitte vorzugsweise in digitaler Form per E-Mail direkt an die*den jeweilige*n für Ihr Fach zuständige*n Prüfungsamtsmitarbeiter*in
Achtung: Flexnow in der ersten Januarwoche 2027 außer Betrieb! Aufgrund technischer Aktualisierungen ist das Prüfungsverwaltungssystem Flexnow für Prüfungsämter, Studierende und Fächer vom 04.01. bis 08.01.2027 nicht erreichbar. Das bedeutet für Studierende, dass in diesem Zeitraum Folgendes nicht möglich sein wird:
- Einreichung digitaler Prüfungsleistungen (inkl. Abgabe von Abschlussarbeiten),
- Prüfungsan- und -abmeldungen,
- Erstellung und Verifikation von Leistungsnachweisen,
- Verwendung der elektronischen Formulare in eCampus.
Das Team des Prüfungsamts weist insbesondere Studierende, die an der Philosophischen Fakultät aktuell ihre Abschlussarbeit verfassen und die Abgabe für Anfang Januar planen, dringend darauf hin, dass dies im oben beschriebenen Zeitraum nicht möglich sein wird. Wir raten daher zu folgendem Vorgehen:
- Sollte die in der Zulassungsmail genannte Bearbeitungsfrist dies zulassen und ein späterer Abgabetermin für Sie unproblematisch sein, reichen Sie die Arbeit bitte erst nach dem 08.01.2027 ein. Bitte beachten Sie jedoch: Liegt der verbindliche Abgabetermin beispielsweise auf dem 04.01.2027, darf dieser selbstverständlich nicht überschritten werden!
- Sollte es sich nicht umgehen lassen, dass Sie Ihre Abschlussarbeit im Zeitraum 04.01. bis 08.01.2027abgeben müssen, so kann die Arbeit in einen Cloud-Ordner des Prüfungsamts hochgeladen werden. In dem Fall melden Sie sich bitte bis spätestens 15. Dezember im Prüfungsamt. Sie erhalten dann den Link zu besagtem Cloud-Ordner. Beachten Sie bitte auch, dass Sie bei Nutzung der Cloud-Lösung Ihrer Arbeit eine Selbständigkeitserklärung beifügen müssen. Der Tag, an dem Sie die Arbeit in den Cloud-Ordner hochladen, wird als Abgabedatum verzeichnet. Aufgrund der Flexnow-Außerbetriebnahme hat das Prüfungsamt bis zum 08.01.2027 geschlossen, doch wird sich die*der für Sie zuständige Mitarbeiter*in sofort nach Öffnung des Prüfungsamts am 11.01.2027 um die Weiterleitung der Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden kümmern. Das Prüfungsamt übernimmt dann auch den Upload der Arbeit in Ihre elektronische Studierendenakte und die Dokumentation des Abgabedatums in Flexnow. Sie erhalten somit auch erst frühestens ab 11.01.2027 eine Abgabebestätigung.
Anträge auf Anerkennung von externen und internen Prüfungsleistungen
- Anträge auf Anerkennung von externen und internen Prüfungsleistungen können Studierende ab sofort auf elektronischem Wege über ihren eCampus-Zugang stellen. Angebunden sind bislang die Philosophische Fakultät, die Agrarwissenschaftliche Fakultät, die Fakultät für Biologie und Psychologie sowie die ZESS- und ZELB-Module innerhalb der Studiengänge dieser Fakultäten.
- Weitere Infos auf der Seite Anerkennung von Prüfungsleistungen der Studienberatung des Studiendekanats:
- eCampus: Anerkennungsformular
- Wiki-Anleitung für das Anrechnungsformular
- Wiki-Anleitung für den allgemeinen Umgang mit eFormularen
Pflichtstudienberatung
- Formular zur Pflichtstudienberatung
- Weitere Infos auf dieser Seite der Studienberatung des Studiendekanats: Pflichtstudienberatung
B.A.-Arbeit
- Die Voraussetzungen für die Anmeldung zur B.A.-Arbeit sind den Fachspezifischen Bestimmungen zu entnehmen. Klicken Sie hierzu auf der Teamseite des Prüfungsamts hinter dem betreffenden Fach auf den gewünschten Studienabschluss. Auf der sich öffnenden Seite finden Sie in der rechten Spalte die Weiterleitung zu den Ordnungen. Hier geht es zur Teamseite.
- Bei Anträgen auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist es nicht notwendig, dass darauf die Unterschriften der Betreuer/innen vermerkt sind. Zur Vereinfachung des elektronischen Antragsverfahrens ist es ausreichend, wenn die Prüfer/innen bei Antragstellung per E-Mail in Cc gesetzt werden.
- Antragsformular zur B.A.-Arbeit
- Weitere Informationen zur B.A.-Arbeit
M.A.-Arbeit
- Die Voraussetzungen für die Anmeldung zur M.A.-Arbeit sind den Fachspezifischen Bestimmungen zu entnehmen. Klicken Sie hierzu auf der Teamseite des Prüfungsamts hinter dem betreffenden Fach auf den gewünschten Studienabschluss. Auf der sich öffnenden Seite finden Sie in der rechten Spalte die Weiterleitung zu den Ordnungen. Hier geht es zur Teamseite.
- Bei Anträgen auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist es nicht notwendig, dass darauf die Unterschriften der Betreuer/innen vermerkt sind. Zur Vereinfachung des elektronischen Antragsverfahrens ist es ausreichend, wenn die Prüfer/innen bei Antragstellung per E-Mail in Cc gesetzt werden.
- Antragsformular zur M.A.-Arbeit
- Weitere Informationen zur M.A.-Arbeit
Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
- Sie haben die Möglichkeit, bis zu ein Jahr nach Abschluss des Prüfungsverfahrens Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen. Melden Sie sich bitte, falls Sie in die Gutachten Ihrer Abschlussarbeit Einsicht nehmen wollen, bei der:dem für Ihr Fach zuständigen Prüfungsamtsmitarbeiter:in. Bei Klausuren und Hausarbeiten wenden Sie sich bitte direkt an den:die Prüfer:in.