In publica commoda

Berufungsverfahren

Das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren ist in § 26 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geregelt, ergänzende Bestimmungen ergeben sich aus §§ 30 und 31 der Grundordnung der Georg-August-Universität Göttingen. Professuren werden danach unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanung der Universität und der Fakultäten durch Beschluss des Präsidiums eingerichtet und freigegeben. Grundsätzlich sind Professuren öffentlich auszuschreiben. Zuständig ist das Präsidium, dem der jeweilige Fakultätsrat hierzu einen Entwurf vorlegt. Der Berufungsvorschlag wird von einer Berufungskommission vorbereitet, die vom Fakultätsrat im Einvernehmen mit dem Präsidium gebildet wird. Das Berufungsverfahren wird durch eine Berufungsbeauftragte oder einen Berufungsbeauftragten begleitet. Der Fakultätsrat beschließt den Berufungsvorschlag und der Senat der Universität Göttingen nimmt unter Beachtung des Votums der Berufungsbeauftragten bzw. des Berufungsbeauftragten dazu Stellung. Anschließend entscheidet das Präsidium über den Berufungsvorschlag. Da die Stiftungsuniversität Göttingen das Berufungsrecht besitzt, erteilt das Präsidium der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber im Einvernehmen mit dem Stiftungsausschuss Universität den Ruf. Die Berufungsverhandlungen führt sowohl im Hinblick auf die personelle und sächliche Ausstattung der Professur als auch im Hinblick auf die persönlichen Bezüge das jeweils ressortzuständige Mitglied des Präsidiums.
Zur Besetzung von Professuren können auch gemeinsame Berufungsverfahren mit Forschungseinrichtungen, die keiner Hochschule zugehören, und anderen Hochschulen durchgeführt werden.
Die Einstellung nach der Rufannahme erfolgt bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich im Beamtenverhältnis, ansonsten als Professorin oder Professor im Angestelltenverhältnis. Weiterführende Informationen hierzu sind unter "Weiterführende Links" erhältlich.

Weitergehende Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Formulare und Hinweisblätter finden Sie im

Mitarbeiterportal