Betreuungsausschuss
Bestehend aus der prüfungsberechtigten Betreuerin oder dem prüfungsberechtigten Betreuer der Promotion sowie wenigstens einer weiteren promovierten Person gemäß folgender Listen:
- 1. Betreuer: Mitglied der prüfungsberechtigten Hochschullehrer der Fakultät für Chemie
- 2. Betreuer: Mitglied der prüfungsberechtigten Hochschullehrer der Fakultät für Chemie oder Nachwuchsgruppenleiter der Fakultät für Chemie oder
- sonstige prüfungsberechtigten Hochschullehrer aus GAUSS
Die Angabe eines 3. Betreuers ist optional (in Graduiertenkollegs kann die Benennung eines 3. Betreuers erforderlich sein).