Bevorzugte Auswahl nach einem Dienst
Im Anschluss an einen Dienst (Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ etc.) können Sie in zulassungsbeschränkten Fächern nur dann bevorzugt ausgewählt werden, wenn Sie sich zu Beginn oder während Ihres Dienstes tatsächlich beworben und eine Zulassung erhalten haben.
Um den Anspruch auf bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende - unter Vorlage einer Fotokopie Ihres Zulassungsbescheides und der Dienstzeitbescheinigung - erneut frist- und formgerecht bei der für die Studienplatzvergabe zuständigen Stelle (Universität oder Hochschulstart) bewerben.