Fragen zur Bewerbung
Wann bewerbe ich mich?
Die Bewerbungszeiträume finden Sie
hier.
Wie bewerbe ich mich?
Bitte registrieren Sie sich auf unserem
Online-Portal und füllen danach den Zulassungsantrag aus. Anschließend können Sie die erforderlichen Dokumente auf unserem Upload-Portal hochladen.
Eine postalische Zusendung von Unterlagen ist nicht notwendig!
Bewerbungsdokumente
Nach erfolgreicher Registrierung im Bewerbungsportal müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:
- Zulassungsantrag (Pflichtdokument für alle Studiengänge):
Hierbei handelt es sich um die Zusammenfassung Ihrer im Bewerbungsformular gemachten Angaben, die Sie per E-Mail als pdf Dokument zugesendet bekommen haben.
- Hochschulabschlusszeugnis inklusive Liste aller Module (Pflichtdokument für alle Studiengänge, falls bereits vorhanden):
Hierbei handelt es sich um Ihr Abschlusszeugnis (Bachelorzeugnis) an einer Hochschule. Wir benötigen zur Überprüfung Ihrer Eignung eine Übersicht Ihrer im Einzelnen absolvierten Prüfungsleistungen inklusive ECTS und Durchschnittsnote. Enthält Ihr Zeugnis keine entsprechende Übersicht, laden Sie bitte zusätzlich einen Leistungsnachweis hoch. Liegt Ihr Abschlusszeugnis nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, wird eine offizielle deutsche oder englische Übersetzung benötigt. Liegt Ihr Zeugnis aktuell noch nicht vor, laden Sie stattdessen einen Leistungsnachweis hoch.
- Leistungsnachweis (Pflichtdokument für alle Studiengänge, falls noch kein Hochschulabschlusszeugnis vorliegt):
Liegt Ihr Hochschulabschlusszeugnis noch nicht vor, können Sie alternativ einen aktuellen Leistungsnachweis hochladen, aus dem Ihre bisher erbrachten, einzelnen Leistungen (inkl. ECTS, in der Summe mind. 150 ECTS notwendig) sowie die aktuelle Durchschnittsnote eindeutig hervorgehen. Liegt Ihr Leistungsnachweis nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, wird eine offizielle deutsche oder englische Übersetzung benötigt.
- Lebenslauf (Pflichtdokument):
Tabellarischer Lebenslauf mit einer aussagekräftigen Darstellung des Bildungsweges
- Sprachnachweis (Deutsch) (kann nachgereicht werden):
Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, falls Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, Sie keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung haben oder keinen deutschsprachigen Bachelorabschluss. Mehr Informationen
- Notenskala (Pflicht bei allen Hochschulabschlüssen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Wir benötigen eine Notenskala, die die unterste Bestehensnote sowie die maximal erreichbare Note ausweist. Soweit diese Notenskala nicht auf dem Leistungsnachweis ausgewiesen ist, benötigen wir eine separate Bescheinigung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Bewerbungstermin müssen entweder ein
abgeschlossenes Bachelor-Studium oder aber Leistungen im Umfang von
mindestens 150 ECTS-Credits nachgewiesen werden.
- Für eine Bewerbung zum Masterstudiengang Forstwissenschaften und Waldökologie müssen zum Bewerbungszeitpunkt 150 Credits vorliegen. Auch in Zeiten der Coronakrise müssen wir aus ordnungsrechtlichen Gründen an dieser Grenze festhalten. Falls Sie nicht über genügend Credits verfügen, würden wir uns über eine Bewerbung zum Sommersemester 2021 freuen.
- Im Falle einer vorläufigen Zulassung können Sie bis zum 15.11. (Wintersemester) bzw. bis zum 15.05. (Sommersemester) Ihr Bachelorzeugnis im Prüfungsamt nachreichen.
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt im Allgemeinen den Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudienganges an einer deutschen Hochschule in einer fachlich einschlägigen Fachrichtung voraus. Äquivalente Abschlüsse können als gleichwertig anerkannt werden.
Weitere und detailliertere Informationen finden Sie in der
Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen und über die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Forstwissenschaften und Waldökologie.
Sprachkenntnisse
Wenn Sie sich für einen deutschsprachigen Studienschwerpunkt bewerben und Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder keinen deutschen Bachelorabschluss besitzen, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ausreichende Deutschkenntnisse werden nachgewiesen gemäß der Prüfungsordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH).
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Sie haben eine Zulassung erhalten. Was nun?
Zunächst: Herzlichen Glückwunsch. Wir freuen uns Sie im Masterstudiengang begrüßen zu können. Auf Ihrem Zulassungsschreiben finden Sie alle notwendigen Schritte.
Sie haben eine bedingte Zulassung erhalten. Was Sie beachten müssen.
Zunächst: Herzlichen Glückwunsch. Sie haben sich ohne abgeschlossenen Bachelorstudiengang auf einen Studienplatz im Master beworben. Eine bedingte Zulassung bedeutet, dass Sie den Master beginnen können. Sie müssen jedoch Ihr Bachelorzeugnis nachreichen. Die genauen Schritte sind auf Ihrer Zulassung beschrieben. Bitte beachten Sie unbedingt die angegebene Frist. Sollten Sie die genannte Frist nicht einhalten können, gibt es unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit eine Verlängerung zu beantragen. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "positive Studienabschlussprognose".
Sie können Ihr BSc Zeugnis nicht fristgerecht einreichen. Positive Studienabschlussprognose.
Sofern die Studiendekanin oder der Studiendekan aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bislang vorliegenden Prüfungsleistungen, feststellt, dass die Bewerberin oder der Bewerber den Abschluss spätestens bis zum Ende des ersten Semesters des Master-Studiengangs erlangen wird, verlängert sich die Frist nach Satz 3 bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum Ablauf des 31.03., bei Einschreibung für ein Sommersemester bis zum Ablauf des 30.09.; die Feststellung ist nur zulässig, sofern
a) als Prüfungsleistung ausschließlich die Abschlussarbeit fehlt oder
b) die Abschlussarbeit bereits bei der Hochschule eingereicht wurde und der Umfang der ansonsten fehlenden Prüfungsleistungen sechs Anrechnungspunkte nicht überschreitet.
Diese wird als positive Studienabschlussprognose bezeichnet und diese
müssen Sie beim Studiendekanat per Mail an Christian Beuter formlos beantragen.
Ihre Bekannten haben eine Rückmeldung erhalten und Sie noch nicht.
In der Regel werden zunächst nur die Zulassungsangebote und die Einladungen zum Auswahlgespräch verschickt. Sollten Ihre Bekannten eine entsprechende Nachricht oder Einladung erhalten haben, Sie jedoch leider nicht, bedeutet dies, dass wir Ihnen leider erst einmal kein Angebot machen können. Sie befinden Sie automatisch auf der Nachrückerliste, falls es nach der Annahmephase der direkten Zulassungen und der Annahmephase der Personen im Auswahlgespräch noch freie Plätze gibt. Das Verfahren sieht vor, dass nur Personen nachrücken können, die noch kein Ablehnungsschreiben erhalten haben. Aus diesem Grund verschickt das Studiendekanat die Ablehnungsschreiben auch erst relativ spät, um allen Personen die Chance des Nachrückens einzuräumen.
Sie haben eine Ablehnung erhalten.
Leider sind zu diesem Zeitpunkt alles Studienplätze vergeben und besetzt. Sie können sich gerne zum nächsten Bewerbungszeitraum erneut bewerben.