Bezuschussung von Kursteilnahmen
Besondere Fachkenntnisse werden für jede Promotion benötigt, manchmal bedarf es jedoch zusätzlicher Qualifizierung auf Spezialgebieten, um die Dissertation mit hoher Qualität und mit den neuesten Methoden oder Verfahren fertigzustellen. Da nicht jeder Spezialkurs in Göttingen angeboten wird und die Teilnahme mit Reisekosten und/oder Teilnahmegebühren verbunden sein kann, unterstützt die GFA ihre Promovierenden mit Zuschüssen bei der Teilnahme an externen Fach- und Methodenkursen.
Voraussetzungen/formale Kriterien
- Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind promovierende Mitglieder der GFA (bis zum Einreichen der Dissertation)
- Mit Vorstandsentscheid vom 16.11.2020 wird max. 1 Kurs/Workshop im Rahmen des Promotionsstudiums gefördert. Eine Förderung ist zusätzlich zur Förderung einer Tagungsreise möglich.
Einzureichende Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular mit Originalunterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers und der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers
- Kostenplan (Gesamtkosten der Reise/bei der GFA beantragten Kosten aufgeschlüsselt nach Kursgebühr, Reisekosten gemäß DAAD-Richtlinie und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz)
- Anmelde-/Annahmebescheinigung
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bemerkungen
- Die Originalbelege sind bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Kurses oder der damit verbundenen Reise bei der GFA einzureichen.
- Während der Laufzeit von Notfall-Stipendien werden keine Zuschüsse zu Kursteilnahmen bewilligt.
- Die Höhe der Förderung beträgt maximal 80 % bei einer maximalen Förderhöhe von 500 Euro in Abhängigkeit vom vorhandenen Budget der GFA.
- Beim Veranstalter des Kurses eingeworbene Sonderförderungen können für den Nachweis des Eigenanteils der Antragsteller bzw. der entsendenden Arbeitsgruppe berücksichtigt werden.
- Eine erneute Bewerbung für Kurse, die bereits bezuschusst wurden, ist nicht möglich.
- Die Bewilligung eines Zuschusses ist nicht an die Anerkennung von Credits der Veranstaltung als studienrelevante Leistung gekoppelt.
Für Anträge nutzen Sie bitte das vorgefertigte Formular. Informationen zur Berechnung der förderfähigen Beträge sowie allgemeine Informationen zu GFA-Stipendien und -Zuschüssen finden Sie im Kasten rechts. Ihre vollständige Bewerbung (eine PDF-Datei, max. 10 MB) schicken Sie bitte an gfa@uni-goettingen.de.
Antragsfristen
- 15. Januar ->frühester Förderbeginn: 1. März
- 15. März -> frühester Förderbeginn: 1. Mai
- 15. Mai -> frühester Förderbeginn: 1. Juli
- 15. Juli -> frühester Förderbeginn: 1. September
- 15. September -> frühester Förderbeginn: 1. November
- 15. November-> frühester Förderbeginn: 1. Januar des Folgejahres