Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und die gesetzlichen Grundlagen
"Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei." (§ 3 Abs. 3, NHG)
Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ist ein Wahlamt, in das diese durch die Gleichstellungsversammlung auf zwei Jahre gewählt wird. Die Gleichstellungsbeauftrage ist weisungsfrei (also unabhängig) und unterstützt die Fakultät in ihrem Gleichstellungsauftrag (NHG §42.2). Dieser Auftrag zur Gleichstellung der Geschlechter ist im Hochschulrahmengesetz und im Niedersächsischen Hochschulrahmengesetz festgehalten (HRG §3 und NHG §3.3). Die Fakultät verpflichtet sich darin, Maßnahmen zur Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehenden Nachteile zu ergreifen, d.h. den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen. Alle Entscheidungsprozesse der Fakultät sollen auf die Gleichheit zwischen den Geschlechtern ausgerichtet sein. Dem gesetzlichen Auftrag praktische Taten folgen zu lassen, gestaltet sich im Alltag oftmals schwierig. Die Fakultät zu unterstützen, zu beraten und manchmal auch zu mahnen ist Amtsaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten.
Gesetzestexte und Amtsbeschreibungen sind oft trocken und theoretisch, die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten ist jedoch vielfältig und die praktische Umsetzung des gesetzlich gerahmten Gleichstellungsauftrags sollte für alle Mitglieder unserer Fakultät (selbstverständliche) Verpflichtung sein. Sie dabei beratend zu unterstützen ist Teil der Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten. Sie hat Mitspracherecht in allen Kommissionen der Fakultät und wird in alle Stellenbesetzungsverfahren der Fakultät von Anfang an eingebunden. Sie besitzt ein Vetorecht, wenn z.B. eine Berufungskommission nicht nach dem Gleichstellungsauftrag der Fakultät handelt.
Die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten ist also weit gefächert. Sie ist als Querschnitts-, bzw. Schnittstellenarbeit zu begreifen, die zwischen den Bereichen Fakultätsmanagement, Verwaltung, allgemeiner Interessenvertretung und individueller Frauenförderung angesiedelt ist. Die Gleichstellungsbeauftrage entwickelt und betreut das Angebot des Gleichstellungsbüros und erstellt in Zusammenarbeit mit dem Dekanat und der Gleichstellungskommission die Gleichstellungspläne und Gleichstellungsmaßnahmen der Fakultat. Sie vernetzt das Gleichstellungsbüro der Philosophischen Fakultät mit anderen Gleichstellungsbeauftragten und -instanzen der Universität und nimmt an Zielvereinbarungsgesprächen z.B. mit dem Präsidium teil. Information und Öffentlichkeitsarbeit liegen im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten, aber auch individuell zugeschnittene Unterstützung bei relevanten Themen rund um die Kategorie Geschlecht, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Work-Life-Balance werden von der Gleichstellungsbeauftragten angeboten.