Diplom-Jurist
Gemäß § 18 Abs. 1 S. 3 HRG i. V. m. § 8 Abs. 3 NHG verleiht die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität an ihre Studierenden nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Prüfung auf Antrag den Hochschulgrad Diplom-Juristin/Diplom-Jurist.