Die mündliche Prüfung findet in der Regel als Disputation statt. Die Prüfung ist hochschulöffentlich (§26 Abs. 2 der Promotionsordnung 2005, §22 Abs. 2 der Promotionsordnung 2006 bzw. §20 Abs. 6 der Promotionsordnung 2009, 2011 und 2013).
Mitglieder der Universität, die als Gast an einer Disputation teilnehmen möchten, werden gebeten, sich für eine Anmeldung mit der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in Verbindung zu setzen.



Derzeit liegen keine Disputationstermine vor.