Interner Ablauf eines genehmigungspflichtigen Tierversuchsantrages
1. Einreichen eines Entwurfs bei der/dem Tierschutzbeauftragten- Ein Entwurf des Antrags ist der/dem Tierschutzbeauftragten zur Stellungnahme vorzulegen – vorzugsweise per Email inklusive aller Anlagen.
- Der Antrag erhält ein UGOE internes Aktenzeichen. Interne Antragsteller: laufende Nr./Jahreszahl/int. Externe Antragsteller: laufende Nr./Jahreszahl/ext.
- Eine Akte wird im internen Netz nur mit Zugriff für die Tierschutzbeauftragte angelegt.
- Die Mitglieder des Tierschutzausschusses erhalten eine Benachrichtigung über den Vorgang.
- Der Antrag wird in der nächstmöglichen Beratungssitzung besprochen. Die Termine stehen auf der Homepage „Tierschutz“ der UGOE , ebenso wie die Einreichungsfrist.
2. Der Tierschutzausschuss
- Der Tierschutzausschuss berät den Antrag zeitnah und gibt Verbesserungsvorschläge, Zustimmung oder Ablehnung zu Protokoll.
- Das Protokoll der Sitzung wird nach Unterzeichnung durch die/den Tierschutzbeauftragte/n zu den Akten genommen.
- Ggf. werden dem Antragsteller in einem Gespräch mit der/dem Tierschutzbeauftragten Verbesserungsvorschläge zur Überarbeitung des Antrags gemacht.
3. Die/der Tierschutzbeauftragte erstellt die endgültige Stellungnahme
- Nach Anfertigung der Endversion des Antrages durch den Antragsteller, erstellt die/der Tierschutzbeauftragte eine Stellungnahme für den Antrag unter Berücksichtigung der Beratungen des Tierschutzausschusses.
4. Die/der Tierschutzbeauftragte leitet den Antrag weiter
- Die Endversion des Antrages inkl. aller Anlagen wird im Original vom Antragsteller an den/die Tierschutzbeauftragte übergeben.
- Der/die Tierschutzbeauftragte überprüft die Vollständigkeit und verschickt die Originalunterlagen (inkl. Stellungnahme - bei genehmigungspflichtigen Tierversuchsvorhaben- und Begleitschreiben) an das Landesamt (LAVES).
- Der/die Tierschutzbeauftragte legt eine Kopie des gesamten Vorgangs als ausgedruckte Version in der Akte ab und erstellt zusätzlich eine elektronische Ablage.
- Sämtlicher nachfolgender Schriftverkehr inkl. Emails wird chronologisch in der Akte und in der elektronischen Ablage abgelegt. Der Antragsteller hat zu gewährleisten, dass die notwendigen Unterlagen der/dem Tierschutzbeauftragten zur Verfügung stehen.