Transport von Verletzten zum D-Arzt
Die Entscheidung, ob die*der Verletzte mit dem Auto, Taxi oder Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht wird, ist abhängig von der Verletzung und dem Zustand der*s Verletzten. Handelt es sich um eine kleinere Verletzung und ist die*der Beschäftigte bei guter, stabiler Verfassung sollte man auf das Auto/Taxi zurückgreifen. Hat sich aber jemand z. B. mit einer Kreissäge eine stark blutende Wunde zugefügt und steht kurz vor einem Kreislaufkollaps, ist natürlich der Krankenwagen zu rufen. Hier muss der gesunde Menschenverstand helfen.
Selbstverständlich sind Mitarbeiter*innen, die im privaten Pkw einen Verletzten transportieren bei einer dienstlich beauftragten Fahrt – und dabei handelt es sich hier – versichert. Es ist ähnlich wie bei Fahrten zur Arbeit. Der Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse bezieht sich aber nur auf die Person. Sollte es bei einer solchen Fahrt zu einem Unfall mit Sachschaden am Auto kommen, werden diese Kosten durch die LUK nicht übernommen. Es ist aber auch möglich, die verletzte Person mit einem Taxi ins Krankenhaus bringen zu lassen. Die Übernahme der Kosten sowohl für das Taxi als auch die Kosten der Fahrt der*s Kolleg*in werden durch die LUK erstattet. Dazu muss ein formloser Antrag mit Angabe der Kontoverbindung zusammen mit der Unfallanzeige eingereicht werden.