MASTERSTUDIENGANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT

Zum Wintersemester 2024/25 wird es einen neuen Masterstudiengang mit dem Titel „Erziehung, Bildung und Ungleichheit“ geben. Die Bewerbung dafür findet im regulären Bewerbungszeitraum für das Wintersemester (06.04.2024 bis 15.05.2024) statt.
Eine Bewerbung für den Masterstudiengang „Erziehungswissenschaftn“ ist dann nicht mehr möglich. Dieser Studiengang beginnt letztmalig im Sommersemester 2024 (inkl. Losverfahren vom 01.-05.04.2024).

INHALTE

Der forschungsorientierte Master-Studiengang Erziehungswissenschaft befasst sich mit erziehungswissenschaftlichen Fragen und Problemen in ihrem gesellschaftlichen Kontext. Dabei wählen die Studierenden einen der beiden Studienschwerpunkte:

  • Erziehungs-, Sozialisations- und Professionalisierungsforschung
  • Schul- und Unterrichtsforschung


Im Studienschwerpunkt Erziehungs-, Sozialisations- und Professionalisierungsforschung werden Institutionen und Prozesse von Erziehung und Sozialisation von der Kindheit bis ins Alter sowie die damit verbundenen Professionalisierungsprozesse thematisiert. Der Studienschwerpunkt bietet die Möglichkeit, sich im Bereich der allgemeinen erziehungswissenschaftlichen Forschung mit Bezug auf unterschiedliche Handlungsfelder, Institutionen und Organisationen zu profilieren.

Im Studienschwerpunkt Schul- und Unterrichtsforschung steht die Institution Schule makro- (Schulsystem), meso- (Schule als Organisation) und mikroperspektivisch (Unterricht) im Zentrum der Forschung. Der Studienschwerpunkt ermöglicht eine handlungsfeldbezogene und gegenstandsbestimmte forschungsorientierte Schwerpunktsetzung auf Schule und Unterricht.

Absolventinnen und Absolventen des M.A. Erziehungswissenschaft sind auf der Basis eines breiten und vertieften fachlichen Wissens in der Lage selbstgesteuert Forschungsprojekte zu entwickeln und durchzuführen und deren Ergebnisse schriftlich und mündlich zu präsentieren.

TÄTIGKEITSFELDER

Forschung: Beide Studienschwerpunkte zielen vorrangig auf eine Qualifikation für Forschungstätigkeiten in Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bzw. für forschungsnahe Tätigkeiten in Ministerien, der Bildungsadministration und anderen Einrichtungen, die im Bildungsbereich beratende, planende und steuernde Aufgaben haben. Neben Forschungstätigkeiten an Hochschulen und hochschulnahen Forschungsinstituten qualifiziert der Studiengang für die Arbeit in privaten Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Landesforschungseinrichtungen mit einem Schwerpunkt auf erziehungswissenschaftlicher Forschung bzw. empirischer Bildungsforschung.

Bildungswesen (Verwaltung, Monitoring): Des Weiteren stellen Ministerien, kommunale Verwaltungen und andere Ebenen des öffentlichen Verwaltungssektors mit Aufgaben im Bildungssystem ein Berufsfeld dar. Weitere Berufsfelder sind nationale und internationale Organisationen, die forschungsorientierte Qualitätssicherung, Evaluation, Weiterentwicklung sowie Bildungsmonitoring im Schul- und Hochschulwesen betreiben, bzw. in diesen Feldern forschungsgestützte beratende Funktionen für Planungs- und Entwicklungsprozesse anbieten.

Außerschulische pädagogische Handlungsfelder im Rahmen von forschungs- und datenbasierten qualitätssichernden und konzeptionellen Tätigkeiten für größere Träger, Verbände und Vereine beispielsweise in der Erwachsenenbildung, verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit und der Elementarpädagogik stellen weitere Berufsfelder dar. Nicht zuletzt stellt die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildungsentwicklung und -förderung ein Berufsfeld für die Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Erziehungswissenschaft dar.

STRUKTUR DES MASTERSTUDIENGANGS

Das Studium kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Der Master-Studiengang ist teilzeitgeeignet.
Das Studium umfasst insgesamt 120 Credits, davon fallen
a. auf das Fachstudium 78 C,
b. auf die Schlüsselkompetenzen 12 C,
c. auf das Masterabschlussmodul 30 C.

Die 78 C des Fachstudiums gliedern sich wie folgt:

  • 1. Grundlagen und Überblick der Studienschwerpunkte (26 C)
    Drei Pflichtmodule sichern zu Beginn des Studiums (1. Fachsemester) eine gemeinsame Basis im Bereich wissenschaftstheoretische und forschungsmethodische Grundlagen der Erziehungswissenschaft und bieten einen grundlegenden Überblick der beiden Schwerpunktbereiche Erziehungs-, Sozialisations- und Professionalisierungstheorie und -forschung sowie der Schul- und Unterrichtsforschung. Dies ermöglicht eine gut informierte Wahl des Studienschwerpunktes.
  • 2. Wahl und Studium eines Studienschwerpunktes (30 C)
    In den beiden Modulen des jeweiligen Studienschwerpunktes erhalten Studierende zunächst (2. Fachsemester) vertiefte Einblicke in aktuelle Studien, Theoriedebatten sowie methodische Ansätze ihres Schwerpunktes und lernen diese zu vergleichen und zu bewerten, hinsichtlich eigener Forschungsvorhaben zu reflektieren und forschungspraktisch zu nutzen. Im Zentrum des dritten Fachsemesters steht ein ca. achtwöchiges Forschungspraktikum, das am Institut für Erziehungswissenschaft absolviert werden kann.
  • 3. Forschungsmethoden (Pflicht / Wahlpflicht: 22 C)
    Neben einem Pflichtmodul Erziehungswissenschaftliche Theorien und Forschungsmethoden wählen Studierende ca. 14 C aus dem Modudlprogramm des Sozialwissenschaftlichen Methodenzentrums. Dabei können die Schwerpunkte sowohl bei qualitativen als auch bei quantitativen Forschungsmethoden gesetzt werden.


ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Fachlich einschlägiger Bachelor oder gleichwertiger Abschluss, bei noch nicht abgeschlossenem Studium mind. 150 Credits zum Bewerbungszeitpunkt. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum Thema Masterbewerbung.

Die Auswahlkommission legt folgende Kriterien zugrunde:

  • Nachweis von Leistungen in der Erziehungswissenschaft von wenigstens 60 C (inkl. Grundkenntnisse empirischer Forschungsmethoden von wenigstens 8 C).
  • Deutsch-Sprachnachweis (nur für Bildungsausländer) bspw. in Form der DSH-2, TestDaF (viermal Niveaustufe 4) oder telc Deutsch C1 Hochschule bis zur Immatrikulation (30.09. bzw. 31.03.)