GRK-Planer: EINRICHTUNG eines Graduiertenkollegs
Eine Antragstellung für ein Graduiertenkolleg ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass über die Bewilligung des Einrichtungsantrags lediglich zwei Mal im Jahr bei der DFG entschieden wird (in der Regel Anfang Mai und Anfang November).
Das gesamte Antragsverfahren ist zweistufig mit einer Gesamtdauer - von der Idee bis zum Förderbeginn - von rund zwei Jahren. Es erfordert eine gute Koordination und Abstimmung. Dies gilt sowohl universitätsintern als auch campusweit und in Bezug auf die DFG. Hierbei unterstützen wir Sie während der gesamten Vorbereitungen durch Information und Beratung. Im Folgenden möchten wir Ihnen zur ersten Orientierung eine Übersicht über Meilensteine und zeitliche Abläufe geben. Einen auf Ihr Vorhaben bezogenen, individuellen Zeitplan sowie die konkreten Schritte stimmen wir gern mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ab.
Gewünschter Förderbeginn | |
1. Stufe: Begutachtung und Empfehlung (Skizzenphase) | |
Information und Beratung durch die Abteilung Forschung und Transfer (fortlaufend) | |
Antrag auf universitätsinterne Anschubfinanzierung | |
Ausarbeitung der Skizze | |
Einreichung der Skizze bei der Geschäftsstelle der Forschungskommission des Senats |
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Diskussion der Skizze in der Forschungskommission des Senats | |
Einreichung der Skizze zur Begutachtung bei der DFG | |
Empfehlung der DFG zur Ausarbeitung eines Vollantrags | * |
2. Stufe: Begutachtung und Entscheidung (Vollantragsphase) | |
Antrag auf universitätsinterne Anschubfinanzierung | |
Ausarbeitung des Einrichtungsantrags | |
Einreichung des Antrags bei der Geschäftsstelle der Forschungskommission des Senats |
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Diskussion des Antrags in der Forschungskommission | |
Kurzvorstellung des Antrags im Senat | |
Einreichung des Antrags bei der DFG bis spätestens | |
Eintägige Vor-Ort-Begutachtung durch die DFG | |
Entscheidung durch die DFG | |
Schriftlicher DFG-Bescheid | |
Projektstart |
* in Abhängigkeit von der Bearbeitungsdauer der Gutachter*innen und des für die Graduiertenkollegs zuständigen DFG-Senatsausschusses sowie der Sitzungstermine des zuständigen DFG-Fachkollegiums auch früher oder später.