Internationale Studierende
Internationale Studierende haben in der Regel nur eingeschränkt Zugang zu finanziellen Leistungen. Hierbei bestehen die meisten Unterschiede zwischen Studierenden aus dem EU-Ausland und EU-Bürger*innen. Einen Überblick zu den wichtigsten Leistungen finden Sie hier:
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Weitere Informationen
- Leistungsansprüche des anderen Elternteils:
Sollten Sie keinen Anspruch auf Sozial- und Familienleistungen haben, prüfen Sie unbedingt, ob dies für den anderen Elternteil auch zutrifft. Dieser kann eventuell entsprechende Leistungen beantragen. - Verlängerung der Aufenthaltsdauer:
Ein Urlaubssemester verlängert die mögliche Aufenthaltsdauer für Internationale Studierenden in Deutschland nicht. - Staatsangehörigkeit:
Kinder von internationalen Studierenden, die in Deutschland geboren werden erhalten grundsätzlich die Staatsbürgerschaft Ihrer Eltern. Ausnahme: mindestens ein Elternteil hat seinen rechtmäßigen Aufenthalt seit mind. 8 Jahren in Deutschland und besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Ansprechpersonen neben dem FamilienService
An der Universität
- International Student Office
Abteilung Göttingen International
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen Tel.: +49 551/39 27777 - Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität
- bei Fragen zum Mutterschutz: Betriebsärztlicher Dienst
In sozialen oder finanziellen Notlagen
- Sozialdienst des Studentenwerks
Herr Staier Tel. +49 (0)551 39-5120, Frau Strauß Tel. +49 (0)551 39-5187 - Pro Familia
Weender Landstr. 76a
37075 Göttingen
Telefon: 0551 58627
Email: goettingen@profamilia.de - Katholische Hochschulgemeinde
Kurze Str. 13, 37073 Göttingen, Frau Ordónez (Beratung für Ausländische Studierende); Telefon: 0551 - 488 76-0