Laser
Die Inbetriebnahme eines Lasers bzw. einer Lasereinrichtung der Klasse 3R, 3B oder 4 ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit der Stabsstelle Sicherheitswesen/ Umweltschutz mitzuteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das unten verfügbare Formular.
Vor Aufnahme der Tätigkeiten ist der zuständige Laserschutzbeauftragte oder sein Vertreter immer hinzuzuziehen.
Bei Neubestellungen von Laserschutzbeauftragten (oder ihren Vertretern) und bei Abberufungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stabsstelle Sicherheitswesen/ Umweltschutz auf.