Lehrbeauftragte
Lehrbeauftragte sind Personen, die befristete Lehraufträge an der Universität erhalten haben. Sie nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbständig war. Zu den Aufgaben gehören daher neben der Durchführung von Lehrveranstaltungen alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie z. B. Vor- und Nachbereitung, Prüfungstätigkeiten, Teilnahme an Konferenzen und Besprechungen.
Lehrbeauftragte sind in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis i.d.R. mit weniger als der Hälfte der Regellehrverpflichtung einer Professorin / eines Professors bzw. einer Lehrkraft für besondere Aufgaben tätig.
Maßgebend für die Lehrbeauftragung ist § 34 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie der Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) vom 12.05.1999 – Az. 21.3-71 061/1 (108).
Einen Lehrauftrag erhalten kann, wer über die für die Lehrtätigkeit erforderliche fachliche Qualifikation verfügt und pädagogische Eignung besitzt. Für Personen, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, gelten besondere Regelungen.
Die Richtlinie zur Vergütung von Lehraufträgen der Universität gibt Empfehlungen für die Höhe der zu zahlenden Stundensätze. Dabei soll jedoch die Marktlage, die besondere Bedeutung sowie die besondere Qualifikation der Lehrbeauftragten berücksichtigt werden.
Die Erteilung der Lehraufträge obliegt den Fakultäten der Universität. Für detaillierte Informationen zur Antragstellung und Vergabe von Lehraufträgen wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte /zuständige Fakultät.