Weitere Beschäftigte
Neben den Beamten, Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Hilfskräften gibt es eine Reihe weiterer Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses in nicht unerheblichem Umfang an der und für die Universität tätig sind.
Zu nennen sind hier die Verwaltungs-/Vertretungsbeauftragte, die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, die Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, die außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren sowie die Lehrbeauftragten.
Grundlage für diese hochschulspezifischen Dienstverhältnisse ist das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG).