Verwaltungs- und Vertretungsbeauftragte
Verwaltungs- oder Vertretungsbeauftragte nehmen die Aufgaben eines vakanten Lehrstuhls oder von beurlaubten oder freigestellten Professorinnen oder Professoren wahr. Die Beauftragung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art und richtet sich nach § 26 Abs. 7 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG). Es erfolgt grundsätzlich eine Vergütung nach Besoldungsgruppe W2 oder W3 (Besoldung für Professorinnen und Professoren); diese unterliegt jedoch der Sozialversicherungspflicht. Hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht besteht für diejenigen Verwaltungs- oder Vertretungsbeauftragten eine Befreiung, die als beurlaubte Beamte anderer Dienstherrn die Vertretung oder Verwaltung übernehmen und hierfür von ihrem Dienstherrn einen Gewährleistungsbescheid erhalten. Diesen Beamtinnen und Beamten wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig mit ihrer Heimatdienststelle in Verbindung zu setzen sowie mit der/dem zuständigen Personalsachbearbeiter/-in der Universität, um die entsprechenden Modalitäten rechtzeitig klären zu können. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, ob Beihilfen oder ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gewährt werden kann.
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